BGB § 167 Abs. 1, § 181 Ein im Außenverhältnis erlaubtes, aber internen Beschränkungen widersprechendes Insichgeschäft ist nur dann unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam, wenn es für den Vertretenen nachteilig ist. BGB […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Insichgeschäft
OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.02.2015 – 12 W 129/15
§ 181 BGB, § 7 Abs 1 GmbHG, § 8 Abs 4 Nr 2 GmbHG, § 78 GmbHG 1. § 181 BGB enthält mit dem Verbot des Insichgeschäfts sowie mit dem Verbot der Mehrfachvertretung zwei […]
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