§ 16 Abs 1 GmbHG, § 16 Abs 2 GmbHG, § 256 ZPO 1. Hat ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil vor Konkurseröffnung gegen ihn veräußert und abgetreten, bleibt er gleichwohl solange Anteilseigner, solange der Anteilserwerb nicht […]
§ 16 Abs 1 GmbHG, § 16 Abs 2 GmbHG, § 256 ZPO 1. Hat ein GmbH-Gesellschafter seinen Geschäftsanteil vor Konkurseröffnung gegen ihn veräußert und abgetreten, bleibt er gleichwohl solange Anteilseigner, solange der Anteilserwerb nicht […]