GmbHG § 64 Um eine ungerechtfertigte Bereicherung der Insolvenzmasse zu verhindern, ist dem gemäß § 64 GmbHG verurteilten Geschäftsführer von Amts wegen vorzubehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Insolvenz
BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 – II ZR 318/12
ZPO § 240 Gemäß § 240 ZPO ist ein Rechtsstreit unterbrochen, wenn über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet ist und der Rechtsstreit die Insolvenzmasse i. S. d. § 35 InsO betrifft. Das aus der Mitgliedschaft folgende […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. November 2012 – IX ZR 205/11
InsO § 138 Eine Person kann einer juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit i. S. d. § 138 InsO nahestehen, wenn ihr als freiberuflicher oder gewerblicher Dienstleister alle über die wirtschaftliche Lage des Auftraggebers erheblichen Daten üblicherweise […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 – III ZR 150/11
Treuhandvermittelte Beteiligung an einer Publikumspersonengesellschaft I Ausschluss von Gegenrechten des Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger I Verflechtung von Treuhandgesellschafter und Gesellschaftsgläubiger
1. Zum Ausschluss von Gegenrechten eines Anlegers aus einer Aufklärungspflichtverletzung des Treuhandgesellschafters einer Publikumspersonengesellschaft gegenüber dem Anspruch des Treuhandgesellschafters auf Freistellung von der Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Juli 2012, II ZR 297/11, WM 2012, 1664).
2. Zur Bedeutung einer persönlichen und gesellschaftsrechtlichen Verflechtung von Treuhandgesellschafter und Gesellschaftsgläubiger in solchen Fällen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Oktober 2012 – II ZR 298/11
1. Die Zahlungsunfähigkeit wird durch eine Zahlung an den Gesellschafter nicht im Sinn des § 64 Satz 3 GmbHG verursacht, wenn die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist.
2. Bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 Satz 3 GmbHG ist eine fällige Forderung des Gesellschafters in der Liquiditätsbilanz zu berücksichtigen.
3. Im Fall des § 64 Satz 3 GmbHG kann die Gesellschaft die Zahlung an den Gesellschafter verweigern.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Juli 2012 – II ZR 177/11
Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gegen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 – IX ZR 217/11
HGB § 128; InsO § 93 a) Nach § 93 InsO kann im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit die persönliche HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:Haftungpersönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft während der Dauer […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. Juni 2012 – IX ZR 191/11
InsO § 39; HGB § 236 a) Der atypisch stille Gesellschafter einer GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbHGmbH & Co. KGGmbH & Co. KGKG steht mit seinen Ansprüchen wirtschaftlich dem Gläubiger eines Gesellschafterdarlehens […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. Juni 2012 – IX ZR 59/11
InsO § 129 a) Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger. b) Die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger wird nicht benachteiligt, wenn ein […]
Eintrag lesenAG Montabaur, Beschluss vom 19.06.2012 – HRB 20744
AktG §§ 119, 122; InsO § 276a 1. Regelmäßiges Ziel der Hauptversammlung ist es, im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die zur Tagesordnung angekündigten Gesellschaftsangelegenheiten durch Beschluss zu entscheiden. Nicht dagegen ist Sinn der Hauptversammlung als Forum für […]
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