Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Interessenabwägung
KG Berlin, Beschluss vom 25. März 2021 – 12 AktG 1/21
Der Beschluss über eine Herabsetzung des Grundkapitals im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AktG bedarf grundsätzlich keiner sachlichen Rechtfertigung. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Kapitalherabsetzung in Folge eines Delisting beschlossen werden soll, um der Aktiengesellschaft zu ermöglichen, selbst die von ihr emittierten Wertpapiere zu erwerben.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 22.06.2017 – 23 U 3293/16
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags I Voraussetzungen eines wichtigen Grundes für die Kündigung I; Beweislastverteilung
1. Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen, insbesondere aufgrund grober Pflichtverletzungen des Geschäftsführers. Verschulden ist hierfür nicht erforderlich.(Rn.35) Maßstab ist nicht das subjektive Empfinden des kündigenden Teils, sondern ob objektiv aus Sicht eines verständigen Betrachters unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der weiteren Zusammenarbeit die Grundlage entzogen ist.
2. Die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. April 2017 – II ZR 77/16
GmbH I Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers I Vorliegen eines wichtigen Grundes
Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag oder nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15
BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823 (Ah); § 1004; TMG § 7; § 10; ZPO § 138 a) Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 29.07.2015 – 7 U 39/15
Die Gesamtschau der festgestellten Verfehlungen eines GmbH-Geschäftsführers kann im Hinblick darauf, dass – trotz der langen Dauer des Anstellungsverhältnisses – die ordentliche Kündigungsfrist lediglich ein halbes Jahr beträgt, eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß § 626 BGB nicht rechtfertigen, wenn einerseits die von der Gesellschaft herangezogenen Verfehlungen des Geschäftsführers teilweise sehr lange zurückliegen und es sich andererseits zum Teil um leichtere Pflichtverletzungen handelt, die vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einer Abmahnung bedurft hätten.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 14.10.2014 – 7 U 2604/13
BGB § 314; HGB § 89a 1. Enthält der Franchise-Vertrag keine abschließende Aufzählung der außerordentlichen Kündigungsgründe, kommen ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des § 314 BGB, möglicherweise auch des § 89a HGB (ob die Regelungen für […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2014 – 20 U 3/13
AktG § 87; BGB § 315 1. Es kann offen bleiben, ob für Entscheidungen nach § 87 Abs. 2 AktG (und für deren Aufhebung als actus contrarius) nach Insolvenzeröffnung weiterhin formal der Aufsichtsrat der Gesellschaft […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. September 2013 – II ZR 216/11
GmbH I Einziehung eines Geschäftsanteils wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein wichtiger Grund zum Ausschluss eines Gesellschafters im Falle eines – vom Berufungsgericht hier festgestellten – tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter voraus, dass das Zerwürfnis von dem betroffenen Gesellschafter zumindest überwiegend verursacht worden ist und in der Person des oder der die Ausschließung betreibenden Gesellschafter keine Umstände vorliegen, die deren Ausschließung oder die Auflösung der Gesellschaft rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 – II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 31; Urteil vom 10. Juni 1991 – II ZR 234/89, GmbHR 1991, 362, 363; Urteil vom 24. Februar 2003 – II ZR 243/02, ZIP 2003, 759, 761).
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2013 – 6 U 1359/12
Geschäftsführeranstellungvertrag I Kündigung wegen von der GmbH bezahlter Nachhilfe und durch den Geschäftsführer ermöglichter Einrichtungsnutzung
1. Die Bezahlung von Nachhilfeunterricht für eine Bekannte des Geschäftsführers einer GmbH aus Mitteln der GmbH kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages sein.
2. Die Pflichtwidrigkeit erlangt durch die Nähebeziehung zusätzliches Gewicht.
3. Eine Treuepflichtverletzung kann darin bestehen, der Lebensgefährtin zu ermöglichen, die Einrichtungen der GmbH – vorliegend Konvektomat der Küche zum Garen von Gänsekeulen – zu nutzen.
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