Einstweilige Verfügung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers I Verfügungsantrag auf Untersagung der Einberufung einer Gesellschafterversammlung zwecks Abberufung des Geschäftsführers, Entziehung seines Geschäftsanteils und Geschäftsführerneubestellung
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann es nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, daß die übrigen Gesellschafter es unterlassen, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, auf der er (der Gesellschafter-Geschäftsführer) abberufen werden soll. Es fehlt an einem Verfügungsanspruch. Denn der Weg der Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist der rechtmäßige Weg, um eine solche Abberufung vorzubereiten und herbeizuführen. Das Gleiche gilt für eine ebenfalls beabsichtigte Beschlußfassung über die Einziehung des Geschäftsanteils des Verfügungsklägers und über die Bestellung eines neuen Geschäftsführers.
Eintrag lesen