§ 15 Abs 2 GmbHG, § 21 GmbHG a) Wenn der Gesellschaftsvertrag keine Nachschußpflicht (GmbHG § 26) vorsieht, können voll eingezahlte Geschäftsanteile mit Geschäftsanteilen zusammengelegt werden, die kaduziert und im Wege freihändigen Verkaufs verwertet worden […]
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