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Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Kapitalerhaltung
LG München I, Urteil vom 21. Oktober 2021 – 5 HK O 1687/19
Schadensersatzanspruch einzelner Aktionäre wegen einer Wertminderung ihrer Aktien
1. Der Grundsatz der Kapitalerhaltung, wie er zentral in § 57 AktG normiert ist, die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens sowie das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre aus § 53a AktG schließen einen Anspruch eines Gesellschafters auf Leistung von Schadensersatz an sich persönlich wegen einer Minderung des Werts seiner Beteiligung, die aus einer vom einem Aktionär vorgetragenen Schädigung der Gesellschaft resultiert, im Regelfall aus (BGH, Urteil vom 11. Juli 1988 – II ZR 243/87; BGH, Urteil vom 14. Mai 2013 – II ZR 176/10).
2. Ein Ausgleich des mittelbaren Schadens kann vielmehr nur dadurch erfolgen, dass der Gesellschafter Leistung an die Gesellschaft verlangt.
3. Ein Aktionär kann die Äußerung hinzunehmen haben, er schulde der beklagten Partei Geld.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Juli 2021 – IX ZR 195/20
InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 Abs. 1 Satz 2
Beschließt der Alleingesellschafter einer GmbH, einen festgestellten Gewinn auf neue
Rechnung vorzutragen, kann der aus einem später gefassten, auf Ausschüttung des
Gewinnvortrags gerichteten Gewinnverwendungsbeschluss folgende Zahlungsan-
spruch eine wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung darstellen.
InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5, § 135 Abs. 1 Satz 2; GmbHG § 30 Abs. 1 Satz 1
Eine Behandlung als wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung scheidet
aus, wenn bereits zum Zeitpunkt des ersten, auf einen Vortrag des Gewinns auf neue
Rechnung gerichteten Gesellschafterbeschlusses eine Gewinnausschüttung nicht vor-
genommen werden durfte, weil und soweit die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt eine
Unterbilanz herbeigeführt oder vertieft hätte.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. März 2020 – 8 W 295/19
Kapitalerhöhung § 55 Abs 1 UmwG, § 9c GmbHG, § 57a GmbHG, § 38 FamFG, § 382 FamFG – Kapitalerhöhung Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ulm – […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. Januar 2020 – II ZR 10/19
1. Die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, deren Auszahlung gegen das Kapitalerhaltungsgebot der §§ 30, 31 GmbHG analog verstoßen würde, ist erst bei der Schlussverteilung nach § 199 InsO zu berücksichtigen.
2. § 30 Abs. 1 GmbHG steht einer Auszahlung der Abfindungsforderung auch dann entgegen, wenn die Abfindung zum Zeitpunkt des Ausscheidens und auch noch ein Jahr danach aus dem freien Vermögen der Gesellschaft hätte bedient werden können. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.
Eintrag lesenBrandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.07.2019 – 6 U 23/19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Kaduzierung eines GmbH-Geschäftsanteils: Nichtigerklärung des Einziehungsbeschlusses wegen Vorliegens einer Unterbilanz im Falle einer Abfindungszahlung
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Januar 2015 – IX ZR 279/13
BGB §§ 705 ff., 709, 714; HGB §§ 105, 161, 177a; InsO § 39, 135; GmbHG § 30 a) Weist ein schriftlicher Mietvertrag die beiden Eigentümer eines Grundstücks als Vermieter aus, kommt der Vertrag mit […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2015 – 6 U 195/12
GmbHG §§ 30, 43, 64; InsO 17, 19 1. Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO a.F. liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2. Wenn eine […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 30.07.2014 – 2 U 920/13
AktG §§ 124, 241 1. Die Nichtigkeitsgründe sind in § 241 AktG abschließend aufgezählt. Im Hinblick auf die Einberufung der HauptversammlungBitte wählen Sie ein Schlagwort:EinberufungEinberufung der HauptversammlungHauptversammlung führt nur ein Verstoß gegen die in § […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 2013 – II ZR 176/10
Auflösung einer GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens I Schadensersatzanspruch des Gesellschafters wegen der aus einer Schädigung der Gesellschaft resultierenden Minderung des Werts seiner Beteiligung
Der Grundsatz, dass der Gesellschafter einer GmbH Schadensersatz wegen einer Minderung des Werts seiner Beteiligung, die aus einer Schädigung der Gesellschaft resultiert (mittelbarer oder Reflexschaden), nicht durch Leistung an sich persönlich, sondern nur durch Leistung an die Gesellschaft verlangen kann, gilt auch dann, wenn die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 29. November 2004, II ZR 14/03, ZIP 2005, 320).
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