BGB § 133, 138, 157; AktG 84 1. Bei einer Zwei-Personen-Gesellschaft mit identischer Kapitalbeteiligung der beiden Gesellschafter besteht im Falle von Meinungsverschiedenheiten aufgrund der dann gegebenen Pattsituation die Gefahr einer Selbstblockade der Gesellschaftsorgane. Aus der anglo-amerikanischen Vertragspraxis her […]