GmbHG § 34 a) Kommt ein rechtsgültiger Beschluss, gegen den Gesellschafter einer GmbH eine Ausschließungsklage zu erheben, erst nach Klageerhebung zustande, so ist für die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters der Zeitpunkt der wirksamen Beschlussfassung maßgebend. […]
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