Beschlussfassung über Geltendmachung von Ersatzansprüchen, § 147 Abs. 1 AktG I Beschlussfassung über Abberufung besonderer Vertreter
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Klagezustellung
OLG München, Urteil vom 06.10.2021 – 7 U 2562/20
Ausschluss des Gesellschafters I Zustellung demnächst
Eine Zustellung „demnächst“ nach Eingang des Antrags oder der Erklärung bedeutet eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen, selbst längeren Frist, wenn die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat.
Bei der Verzögerungsberechnung unbeachtlich ist daher unter Zugrundelegung der oben dargestellten Grundsätze der Zeitraum vom 22.08.2019 (Zeitpunkt der Klageeinreichung) bis zum Eingang der Kostenvorschussanforderung der Landesjustizkasse beim Klägervertreter am 04.09.2019, da die Klägerin auf die Kostenvorschussanforderung keinen Einfluss hatte und der Zeitraum von der Klageeinreichung bis zur Anforderung auch nicht so lange war, dass eine zwischenzeitliche Anfrage der Klägerin beim Gericht geboten gewesen wäre
OLG Köln, Urteil vom 24. August 2021 – 4 U 29/20
Ausschließung aus GbR aus wichtigem Grund
BGB-Gesellschaft I Ausschluss Gesellschafter aus wichtigem Grund I Alleinige Fortführung des Unternehmens der GbR I Rückzahlung unberechtigter Entnahmen I vorläufiger Rechtsschutz
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 04. September 2013 – 9 U 123/12
Aktienrechtliche Anfechtungsklage I Klagefrist bei Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH I verspätete Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
Für eine von der Gesellschafterin erhobene Beschlussanfechtungsklage gegen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung muss zur Wahrung der entsprechend anzuwendenden Anfechtungsfrist von einem Monat aus § 246 AktG der Gerichtskostenvorschuss unverzüglich eingezahlt werden, damit die Klage „demnächst“ zugestellt wird. Diese Vorgabe wird verfehlt, wenn die Gesellschafterin den Vorschuss erst sechs Wochen nach Absendung der gerichtlichen Kostenrechnung begleicht.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 – II ZR 115/09
Klage gegen GmbH I Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers : Parteifähigkeit nach Löschung im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit
1. Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.
2. Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.
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