GmbH I Schadensersatzanspruch eines wegen der Beschränkung seiner Kompetenzen kündigenden Gesellschafters I Wirksamkeit der fristlosen Kündigung
Die Beschränkung von Kompetenzen eines Geschäftsführers kann für diesen ein Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags begründen. Daraus folgt jedoch kein Schadensersatzanspruch aus § 628 Abs. 2 BGB, wenn die Beschränkung nach dem Organisationsrecht der GmbH zulässig ist.
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