§ 43 Abs 2 GmbHG, § 43 Abs 3 GmbHG, § 43 Abs 8 GmbHG 1. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung ist regelmäßig dann nichtig, wenn keine andere Entscheidung als die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Komplementär-GmbH
BGH, Urteil vom 29. Oktober 2015 – IX ZR 123/13
HGB §§ 128, 161; InsO § 134 a) Die persönlich haftende Gesellschafterin (hier eine Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbHGmbH & Co. KGGmbH & Co. KGKG) haftet nach 161 Abs. 2, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Januar 2015 – IX ZR 279/13
BGB §§ 705 ff., 709, 714; HGB §§ 105, 161, 177a; InsO § 39, 135; GmbHG § 30 a) Weist ein schriftlicher Mietvertrag die beiden Eigentümer eines Grundstücks als Vermieter aus, kommt der Vertrag mit […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 4. November 2014 – II ZB 15/13
a) Der Wert der Klage eines Gesellschafters gegen einen Ausschließungsbeschluss richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel nach dem Wert seiner Beteiligung an der Gesellschaft, also nach dem Wert des Geschäfts- […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.09.2014 – 20 W 241/13
HGB §§ 12, 106, 108; HRV §§ 17; FamFG § 58, 383 1. § 17 Absatz 1 Satz 1 HRV – als mögliche Grundlage für ein amtswegiges Tätigkeitwerden des Registergerichts – steht der Statthaftigkeit einer […]
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 25.07.2014 – 12 W 81/13
HGB § 166 1. Nach dem Willen des Gesetzgebers findet § 35 FamFG nur Anwendung auf Anordnungen, die sog. „verfahrensleitenden Charakter” haben (BT-Drs. 16/6308, S. 192), während die Vollstreckung verfahrensabschließender Entscheidungen in den §§ 86 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Juni 2013 – II ZR 86/11
GmbH & Co. KG I Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für sorgfaltswidrige Führung der Geschäfte der Kommanditgesellschaft
1. Jedenfalls dann, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe einer Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft besteht, erstreckt sich der Schutzbereich der durch die Bestellung begründeten organschaftlichen Sonderrechtsbeziehung zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer im Hinblick auf seine Haftung aus § 43 Abs. 2 GmbHG im Falle einer sorgfaltswidrigen Geschäftsführung auf die Kommanditgesellschaft.
2. Eine pflichtwidrige haftungsbegründende Handlung kann im Hinblick auf das für die Haftungserstreckung nach § 43 Abs. 2 GmbHG notwendige Schutzbedürfnis der Kommanditgesellschaft regelmäßig dann nicht angenommen werden, wenn sämtliche Gesellschafter der Kommanditgesellschaft mit dem Handeln des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einverstanden waren.
Eintrag lesenBAG, Beschluss vom 15.12.2011 – 7 ABR 56/10
AktG §§ 15 ff.; DrittelbG 1. Nach § 2 Abs. 1 DrittelbG nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens eines Konzerns (§ 18 Abs. 1 AktG) auch die Arbeitnehmer der übrigen […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Beschluss vom 12.04.2011 – 11 W 25/11
GmbHG § 39; FamFG § 59 1. Nach § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Eine solche Beeinträchtigung erfordert, dass die Entscheidungsformel des […]
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Beschluss vom 04.08.2009 – 1 W 34/09
GmbHG § 19 1. Keine Befreiung von der Pflicht zur Einzahlung der Stammeinlage einer Komplementär-GmbH durch Zahlung auf ein Konto der Kommanditgesellschaft bei bereits vorab getroffener Verwendungsabsprache zwischen den (mehreren) Gesellschaftern. 2. Der Tatbestand des unzulässigen […]
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