§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 26 Abs. 1 ArbGG, § 45 Abs. 1a Satz 3 DRiG, § 134 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 611 BGB, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Kündigungsfristen
BGH, Urteil vom 2. Juli 2019 – II ZR 155/18
Zuständigkeit der Vertreterversammlung einer Genossenschaft zur Kündigung eines Dienstverhältnisses
Die gesetzliche Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft liegt bei deren General- oder Vertreterversammlung. Die Neufassung von § 39 Abs. 1 GenG durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) hat daran nichts geändert.
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2013 – 6 U 1359/12
Geschäftsführeranstellungvertrag I Kündigung wegen von der GmbH bezahlter Nachhilfe und durch den Geschäftsführer ermöglichter Einrichtungsnutzung
1. Die Bezahlung von Nachhilfeunterricht für eine Bekannte des Geschäftsführers einer GmbH aus Mitteln der GmbH kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages sein.
2. Die Pflichtwidrigkeit erlangt durch die Nähebeziehung zusätzliches Gewicht.
3. Eine Treuepflichtverletzung kann darin bestehen, der Lebensgefährtin zu ermöglichen, die Einrichtungen der GmbH – vorliegend Konvektomat der Küche zum Garen von Gänsekeulen – zu nutzen.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 25. November 2009 – 8 U 61/09
GmbH-Geschäftsführer I Frist für die klageweise Geltendmachung der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses I Abmahnung vor fristloser Kündigung des Anstellungsvertrags
1. Auch wenn § 246 Abs. 1 AktG im Rahmen des GmbH-Gesetzes weder direkt noch analog anwendbar ist, muss die Klage auf Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses mit aller dem klagenden Gesellschafter zumutbaren Beschleunigung erhoben werden, wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG – von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen – Leitbildfunktion hat. Wird diese Frist überschritten, kommt es darauf an, ob zwingende Umstände den Gesellschafter an einer früheren klageweisen Geltendmachung des Anfechtungsgrundes gehindert haben (Anschluss BGH, 18. April 2005, II ZR 151/03, NZG 2005, 551 und BGH, 14. Mai 1990, II ZR 126/89, NJW 1990, 2625).
2. Der Dienstvertrag des Geschäftsführers kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (Rn.29) . Dem Ausspruch der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführervertrages – demzufolge auch der Beschlussfassung über die Erklärung der Kündigung – muss keine Abmahnung vorangehen (Anschluss BGH, 10. September 2001, II ZR 14/00, NJW-RR 2002, 173).
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 12.08.2009 – 7 U 244/07
fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers I Unterlassene Errichtung eines Kontrollsystems im Konzern und unterlassene Überwachung des Mitgeschäftsführers als Kündigungsgrund I Beginn der Kündigungsfrist bei Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit einer Sonderprüfung
1. Der Geschäftsführer der GmbH verletzt seine Pflichten in einer Weise, die eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigt, wenn er kein Kontrollsystem zur Unterbindung von Scheinrechnungen eingerichtet hat.
2. Im Konzern obliegt dem Geschäftführer der Muttergesellschaft die Überwachung der Tochtergesellschaften.
3. Bei mehreren Geschäftsführern besteht eine wechselseitige Überwachungspflicht jedenfalls bei grundlegenden Pflichten wie der Buchführungspflicht.
4. Wird vom Aufsichtsrat ein Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung hinsichtlich der gegenüber dem Geschäftsführer erhobenen Vorwürfe beauftragt, beginnt die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB erst mit der Unterrichtung des gesamten Aufsichtsrats, nicht eines einzelnen Mitglieds, über das Ergebnis der Sonderprüfung durch den Wirtschaftsprüfer.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Juli 1990 – II ZR 194/89
GmbHG §§ 13, 16, 34 a) Eine vertragliche Vereinbarung, die einem Gesellschafter das Recht einräumt, die Gesellschafterstellung eines Mitgesellschafters nach freiem Ermessen zu beenden, ist auch im GmbH-Recht nichtig, es sei denn, dass eine solche Regelung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Mai 1989 – II ZR 220/88
Vertragliche Koppelung der Beendigung des Dienstverhältnisses des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft an den Widerruf seiner Organbestellung I befristete Beendigung bei Widerruf wegen Vertrauensentzugs
Die Beendigung des Dienstvertrages, den ein Vorstandsmitglied mit einer Aktiengesellschaft abschließt, kann durch Vereinbarung der Parteien an den Widerruf der Organbestellung iSd AktG § 84 Abs 3 gekoppelt werden.
Beruht der Widerruf auf dem Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, der nicht aus offenbar unsachlichen Gründen erfolgt ist, tritt die Beendigung des Dienstvertrages erst mit Ablauf der Frist des BGB § 622 Abs 1 S 2 ein.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. März 1984 – II ZR 120/83
Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH
Die Vorschrift des BGB § 622 Abs 1 S 1 ist auf die Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH auch dann entsprechend anzuwenden, wenn er am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist (Ergänzung BGH, 1981-01-29, II ZR 92/80, BGHZ 79, 291).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Mai 1981 – II ZR 126/80
§ 112 AktG vom 06.09.1965, § 84 Abs 3 S 4 AktG vom 06.09.1965, § 622 BGB vom 14.08.1969, § 622 Abs 1 S 2 BGB vom 14.08.1969, § 626 BGB vom 14.08.1969, § 626 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Januar 1981 – II ZR 92/80
§ 622 Abs 1 BGB, § 621 Nr 3 BGB Für die Kündigung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH gilt – mindestens dann, wenn dieser am Kapital der GmbH nicht beteiligt ist – in entsprechender […]
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