§ 18 GmbHG, § 47 GmbHG, § 745 BGB, § 101 ZPO a) Ist ein Gesellschafter noch an einem anderen Geschäftsanteil mitberechtigt, so genügt seine Ladung zur Ladung der Mitberechtigten nur dann, wenn er sowohl als Gesellschafter als […]
§ 18 GmbHG, § 47 GmbHG, § 745 BGB, § 101 ZPO a) Ist ein Gesellschafter noch an einem anderen Geschäftsanteil mitberechtigt, so genügt seine Ladung zur Ladung der Mitberechtigten nur dann, wenn er sowohl als Gesellschafter als […]