BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; StGB §§ 14, 17, 266a a) Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH gehört es, sich in der finanziellen Krise des Unternehmens über die Einhaltung von […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Mehrere Geschäftsführer
BFH, Beschluss vom 18.08.1999 – VII B 106/99
§ 34 AO 1977, § 69 AO 1977, § 76 Abs 1 FGO 1. Ein grob fahrlässig handelnder Geschäftsführer haftet, nach § 69 AO 1977 grundsätzlich auch dann, wenn er nicht befähigt oder nicht in der […]
Eintrag lesenBFH, Beschluss vom 04.05.1998 – I B 116/96
§ 142 Abs 1 FGO, § 121 Abs 2 S 1 ZPO, § 34 Abs 1 AO 1977, § 69 AO 1977, § 58 Nr 6 AO 1977, § 5 AO 1977, § 191 AO […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 – VI ZR 319/95
§ 823 Abs 2 BGB, § 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 266a Abs 1 StGB, § 13 GmbHG, § 35 GmbHG, §§ 35ff GmbHG a) Zu den Aufgaben des Geschäftsführers einer GmbH gehört es, […]
Eintrag lesenBFH, Beschluss vom 11.06.1996 – I B 60/95
§ 142 Abs 1 FGO, § 34 Abs 1 AO 1977, § 114 ZPO, § 118 ZPO, § 69 S 1 AO 1977, § 191 AO 1977 1. Der Grundsatz der anteiligen TilgungBitte wählen Sie […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Juni 1995 – II ZR 109/94
Kündigung aus wichtigem Grund I Informationsanspruch und -pflicht des GmbH-(Mit)Geschäftsführers über die Buchführung der Gesellschaft
Der Geschäftsführer einer GmbH ist kraft zwingender Gesetzesnorm (GmbHG § 41) verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Buchführung der Gesellschaft zu sorgen. Zwar ist es bei mehrköpfiger Geschäftsführung praktikabel und zulässig, die Buchführung im Wege der Geschäftsverteilung zu delegieren. Die übrigen Geschäftsführer haben dann aber für eine sachgerechte Auswahl des zuständigen Geschäftsführers zu sorgen und ihn vor allem kontinuierlich und angemessen zu überwachen. Sie müssen sich deshalb, aber auch im Hinblick auf GmbHG § 64, über die Buchführung informieren. Wird dem Mitgeschäftsführer diese Information systematisch vorenthalten, ist ein gedeihliches, gesetzestreues Arbeiten für ihn unmöglich. Dies stellt einen wichtigen Grund für eine Kündigung dar.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Februar 1995 – II ZR 9/94
GmbH I Überwachungspflicht des Geschäftsführers hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Situation I Verletzung der Überwachungspflicht als Kündigungsgrund
1. Der GmbH-Geschäftsführer kann dem Gebot des GmbHG § 49 Abs 3 auf Einberufung einer Gesellschafterversammlung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nur nachkommen, wenn er die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend beobachtet und sich bei Anzeichen einer krisenhaften Entwicklung einen Überblick über den Vermögensstand verschafft.
2. Deshalb muß der Geschäftsführer für eine Organisation sorgen, die ihm die dafür erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.
3. Aus der Überwachungspflicht ist der Geschäftsführer nicht entlassen, wenn ein wesentlicher Teil der Buchhaltungsarbeiten am Sitz der die GmbH beherrschenden Gesellschafterin erledigt wird.
4. Es kann aber an einem wichtigen Grund für die auf die Verletzung der Überwachungspflicht gestützte Kündigung des Anstellungsverhältnisses fehlen, wenn der die GmbH beherrschende Gesellschafter den Geschäftsführer im Innenverhältnis von seiner Überwachungsaufgabe freigestellt hatte.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. April 1994 – II ZR 16/93
GmbHG §§ 13, 41; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; OWiG § 130; KWG § 1 a) Eine persönliche HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:Haftungpersönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern kommt in Betracht, wenn die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. März 1993 – II ZR 81/94
§ 43 Abs 2 GmbHG, § 64 Abs 1 GmbHG vom 06.08.1931, § 64 Abs 2 GmbHG, § 823 Abs 2 BGB Eine mit seinem Mitgeschäftsführer vereinbarte interne Geschäftsaufteilung entbindet den Geschäftsführer einer GmbH nicht […]
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 12.05.1992 – VII R 52/91
§ 69 S 1 AO 1977, § 34 AO 1977, § 5 AO 1977, § 191 Abs 1 AO 1977, § 102 FGO 1. § 69 Satz 1 AO 1977 hat Schadensersatzcharakter. Stehen zur Begleichung […]
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