Die Gesellschafter einer GmbH bestimmen über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie fassen Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zuvor müssen alle Gesellschafter die Gelegenheit erhalten, an der gesellschaftsinternen Willensbildung mitzuwirken. Die Gesellschafterversammlung verlangt ein […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Mitberechtigung am Geschäftsanteil nach § 18 GmbHG
OLG München, Urteil vom 09.11.2017 – 23 U 239/17
§ 51a GmbHG Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 15.12.2016, Az. 14 O 2053/16, berichtigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 05.10.2017, Az. 23 U 239/17, […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2014 – 14 U 9/14
1. Die u.a. für den Fall der Berechtigung einer Miterbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil anwendbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 GmbHG soll nur verhindern, dass die Anteilsrechte von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt werden. Dazu kommt es nicht, wenn nur einer oder ein Teil der Miterben das Recht mit Wirkung für alle ausübt. Die gemeinschaftliche Rechtsausübung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass die Mitberechtigten einen gemeinsamen Vertreter bestellen.
2. Die Mehrheit der Miterben kann, hat sie abgedeckt durch §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses – zumindest, soweit sie nicht Verfügung ist – beschlossen, die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen. § 18 Abs. 1 GmbHG steht einer solchen Ausführung nicht entgegen.
3. Zur Einordnung der Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft, deren Anteile sich noch im ungeteilten Nachlass befinden, als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses.
4. Zu den Auswirkungen eines noch unerfüllten Vermächtnisanspruchs an in ungeteilter Erbengemeinschaft gehaltenen GmbH-Anteilen auf Stimmrecht und Geschäftsführung in der GmbH.
5. Zu den Voraussetzungen einer Abberufung eines von mehreren GmbH-Geschäftsführern aus wichtigem Grund wegen eines zwischen den Geschäftsführern eingetretenen unheilbaren Zerwürfnisses.
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014 – 12 U 2267/12
GmbHG § 18; BGB §§ 745, 2038; ZPO §§ 62, 269 1. Nach § 18 Abs. 1 GmbHG können Mitberechtigte die Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nur gemeinschaftlich ausüben. Dies gilt auch für gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- oder […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 – 7 W 76/13
GmbHG §§ 18, 51a, 51b; BGB §§ 745, 2038 1. Steht Erben das Vermögen des Erblassers in ungeteilter Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§§ 1922, 2033 BGB), ist jeder Erbe an dem Geschäftsanteil mitberechtigt zur gesamten Hand, […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 – II ZB 15/11
HGB §§ 106, 177; BGB § 2209 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Testamentsvollstreckung auf einen Kommanditanteil beziehen, sofern die übrigen Gesellschafter einverstanden sind oder der Gesellschaftsvertrag es vorsieht (BGH, Beschluss vom 3. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juni 1989 – II ZR 246/88
GmbHG §§ 18, 47; BGB § 2038 a) § 47 Abs. 4 S. 1 GmbHG enthält zwingendes Recht, soweit die Vorschrift Entlastungsbeschlüsse betrifft. b) Wird über die Entlastung eines Gesellschaftsorgans (hier: Beirat) abgestimmt, so sind alle dem […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. März 1988 – II ZR 308/87
GmbH I Geltendmachung der Unwirksamkeit eines festgestellten Gesellschafterbeschlusses nur im Wege der Anfechtungsklage; angemessene Anfechtungsfrist
1. Ist in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Zustandekommen eines bestimmten Beschlusses vom Versammlungsleiter festgestellt worden, so ist der Beschluß mit dem festgestellten Inhalt vorläufig verbindlich; formelle oder materielle Mängel, die seine Anfechtbarkeit begründen, können nur durch Erhebung der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (Ergänzung BGH, 1986-01- 20, II ZR 73/85, BGHZ 97, 28).
2. Eine Satzungsbestimmung, die für die Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses in einer GmbH eine Frist von weniger als einem Monat vorsieht, ist unwirksam.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Dezember 1975 – II ZR 17/74
§ 15 GmbHG, § 18 GmbHG, § 47 Abs 4 S 1 GmbHG, § 47 Abs 4 S 2 GmbHG a) Ein GmbH-Gesellschafterbeschluß kann schon dann kein Entlastungsbeschluß im Sinne von § 47 Abs. 4 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. März 1971 – II ZR 255/68
§ 2038 BGB, § 745 BGB, § 34 BGB, § 47 GmbHG, § 43 GenG a) Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses – nicht Verfügung – beschlossen, so kann […]
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