In § 14 bis § 18 GmbHG sind der Geschäftsanteil einer GmbH sowie die damit angesprochenen Fragen der Mitgliedschaft in der GmbH geregelt. Im Einzelnen: Geschäftsanteil Entstehen und Erlöschen des Geschäftsanteils Maßstab für Inhalt und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Mitberechtigung
OLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014 – 12 U 2267/12
GmbHG § 18; BGB §§ 745, 2038; ZPO §§ 62, 269 1. Nach § 18 Abs. 1 GmbHG können Mitberechtigte die Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nur gemeinschaftlich ausüben. Dies gilt auch für gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- oder […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 – 7 W 76/13
GmbHG §§ 18, 51a, 51b; BGB §§ 745, 2038 1. Steht Erben das Vermögen des Erblassers in ungeteilter Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§§ 1922, 2033 BGB), ist jeder Erbe an dem Geschäftsanteil mitberechtigt zur gesamten Hand, […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 – II ZB 15/11
HGB §§ 106, 177; BGB § 2209 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Testamentsvollstreckung auf einen Kommanditanteil beziehen, sofern die übrigen Gesellschafter einverstanden sind oder der Gesellschaftsvertrag es vorsieht (BGH, Beschluss vom 3. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juni 1989 – II ZR 246/88
GmbHG §§ 18, 47; BGB § 2038 a) § 47 Abs. 4 S. 1 GmbHG enthält zwingendes Recht, soweit die Vorschrift Entlastungsbeschlüsse betrifft. b) Wird über die Entlastung eines Gesellschaftsorgans (hier: Beirat) abgestimmt, so sind alle dem […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. März 1988 – II ZR 308/87
GmbH I Geltendmachung der Unwirksamkeit eines festgestellten Gesellschafterbeschlusses nur im Wege der Anfechtungsklage; angemessene Anfechtungsfrist
1. Ist in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Zustandekommen eines bestimmten Beschlusses vom Versammlungsleiter festgestellt worden, so ist der Beschluß mit dem festgestellten Inhalt vorläufig verbindlich; formelle oder materielle Mängel, die seine Anfechtbarkeit begründen, können nur durch Erhebung der Anfechtungsklage geltend gemacht werden (Ergänzung BGH, 1986-01- 20, II ZR 73/85, BGHZ 97, 28).
2. Eine Satzungsbestimmung, die für die Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses in einer GmbH eine Frist von weniger als einem Monat vorsieht, ist unwirksam.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Dezember 1975 – II ZR 17/74
§ 15 GmbHG, § 18 GmbHG, § 47 Abs 4 S 1 GmbHG, § 47 Abs 4 S 2 GmbHG a) Ein GmbH-Gesellschafterbeschluß kann schon dann kein Entlastungsbeschluß im Sinne von § 47 Abs. 4 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. März 1971 – II ZR 255/68
§ 2038 BGB, § 745 BGB, § 34 BGB, § 47 GmbHG, § 43 GenG a) Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses – nicht Verfügung – beschlossen, so kann […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Dezember 1967 – II ZR 30/67
Gesellschaftsversammlung – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters – Stimmrechtsausschluß – Stimmrechtsvollmacht – Kostentragungspflicht des Streithelfers
1. Ist ein Gesellschafter noch an einem anderen Geschäftsanteil mitberechtigt, so genügt seine Ladung zur Ladung der Mitberechtigten nur dann, wenn er sowohl als Gesellschafter als auch als Mitberechtigter geladen wird.
2. Zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters ist nicht ohne weiteres Einstimmigkeit erforderlich.
3. Ein nach BGB § 745 Abs 1 S 1 ergangener Mehrheitsbeschluß kann wenigstens dann von der Mehrheit ausgeführt werden, wenn sonst vollendete Tatsachen entständen.
4. Liegen bei einer von mehreren an einem Geschäftsanteil berechtigten Personen die Voraussetzungen eines Stimmrechtsausschlusses vor, so ist die Ausübung des Stimmrechts für diesen Geschäftsanteil nur dann ausgeschlossen, wenn der Zweck des Stimmrechtsverbots den Gesamtausschluß vom Stimmrecht erheischt.
5. Eine Stimmrechtsvollmacht bedarf nicht der Schriftform, wenn sie in einer Gesellschafterversammlung in Anwesenheit aller Beteiligten erteilt wird und bloß unbegründete rechtliche Bedenken gegen sie erhoben werden.
6. Als eine Beteiligung an einem von Streitgehilfen eingelegten und durchgeführten Rechtsmittel ist es anzusehen, wenn die Hauptpartei durch einen postulationsfähigen Anwalt einen Schriftsatz einreicht und mit einem solchen Anwalt zur mündlichen Verhandlung erscheint.
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