Haftung des GmbH-Geschäftsführer wegen des unerlaubten Ankaufs von Lebensversicherungsverträgen I Wirksamkeit einer Blankoprozessvollmacht I Verantwortlichkeit für Geschäftsabschlüsse im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Geschäftsmodells I Recht auf Abhören vorläufiger Tonträgeraufzeichnungen
1. Ist ein Geschäftsführer aufgrund interner Aufgabenverteilung nicht für den Abschluss von „Kaufverträgen“ zuständig, lässt dies seine Verantwortlichkeit hierfür dann nicht entfallen, wenn diese Tätigkeit Teil des Geschäftsmodells der Gesellschaft ist.
2. Der notwendige konkrete Bezug einer Blankovollmacht ergibt sich aus der Einreichung im betreffenden Verfahren.
3. Ein generelles Recht der Parteien auf Abhören der vorläufigen Tonträgeraufzeichnung ist in der ZPO nicht vorgesehen; es bedarf eines berechtigten Interesses.
Eintrag lesen