AO §§ 170, 235, 370; ErbStG §§ 7, 9 1. Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung und die Höhe der hinterzogenen Steuer unabhängig von einem ergangenen Steuerbescheid zu prüfen. 2. Schenkungsteuerbescheide […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für mittelbare Schenkung
BFH, Urteil vom 14. September 1994 – II R 95/92
Steuerschuldnerschaft bei der Erbschaftsteuer – Gegenstand der Erbschaftsteuer
Fällt einer Gesamthandsgemeinschaft durch Erbanfall oder Schenkung Vermögen zu, sind unabhängig von der Frage, ob zivilrechtlich ggf. die Gesamthand Erbin oder Beschenkte ist, für die Erbschaft- und Schenkungsteuer die Gesamthänder als vermögensmäßig bereichert anzusehen. Erwerber und damit Steuerschuldner i.S. von § 20 ErbStG 1974 sind in einem solchen Fall nicht die Gesamthand, sondern die Gesamthänder (Aufgabe von BFHE 155, 395, BStBl II 1989, 237).
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