Zu den anfechtungs- und gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen des Insolvenzverwalters einer schuldnerischen Gesellschaft aus dem Verkauf ihrer Vermögensgegenstände an eine, dem Gesellschafter gleichgestellte Person.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für mittelbarer Gesellschafter
BFH, Urteil vom 30.01.2013 – II R 6/12
ErbStG § 7; EStG § 20; KStG § 8 1. Tritt nach dem Verkauf einer Forderung mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. 2. Eine freigebige […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Juli 2012 – II ZR 177/11
Die regelmäßige Verjährung für den Anspruch aus Existenzvernichtungshaftung gegen den Gesellschafter-Gesellschafter einer GmbH beginnt erst zu laufen, wenn dem Gläubiger sowohl die anspruchsbegründenden Umstände als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass der mittelbare Gesellschafter als Schuldner in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 – II ZR 256/02
§ 13 Abs 2 GmbHG a) Der zur persönlichen haftung des GmbH-Gesellschafters führende Haftungstatbestand des „existenzvernichtenden Eingriffs“ bezieht sich nicht auf Managementfehler bei dem Betrieb des Gesellschaftsunternehmens, sondern setzt einen gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Eingriff […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Dezember 2004 – II ZR 206/02
§ 13 Abs 2 GmbHG, § 30 GmbHG, §§ 30ff GmbHG a) Der GmbH-Gesellschafter ist den Gesellschaftsgläubigern gegenüber grundsätzlich nicht verpflichtet, das Gesellschaftsunternehmen fortzuführen. Will er die Unternehmenstätigkeit einstellen, muß er sich dabei aber des dafür im […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. September 2004 – II ZR 302/02
§ 826 BGB a) Der Gesellschafter einer GmbH und eine von ihm beherrschte Schwestergesellschaft der GmbH haften den Gesellschaftsgläubigern jedenfalls nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn sie der GmbH planmäßig deren Vermögen entziehen und […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Februar 2002 – II ZR 196/00
1. Die Ausfallhaftung des GmbHG § 31 Abs 3 erfaßt nicht den gesamten durch Eigenkapital nicht gedeckten Fehlbetrag, sondern ist auf den Betrag der Stammkapitalziffer beschränkt.
2. Die Ausfallhaftung aus dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs (BGH, Urt vom 17. September 2001, II ZR 178/99, ZIP 2001, 1874, 1876) trifft auch diejenigen Mitgesellschafter, die, ohne selber etwas empfangen zu haben, durch ihr Einverständnis mit dem Vermögensabzug an der Existenzvernichtung der Gesellschaft mitgewirkt haben.
3. Für die Haftung einer Person, die sich wie ein faktischer Geschäftsführer verhält, nach GmbHG § 43 Abs 2 genügt es nicht, daß sie auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer gesellschaftsintern einwirkt. Erforderlich ist auch ein nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln (in Anschluß an BGH, Urt, vom 21. März 1988, II ZR 194/87, BGHZ 104, 44, 48).
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