§ 43 Abs 1 GmbHG, § 88 Abs 2 AktG, § 133 Abs 1 HGB, § 249 S 1 BGB, § 628 Abs 2 BGB 1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung im Anstellungsvertrag unterliegt ein GmbH-Geschäftsführer nur […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Nachvertraglich
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.1996 – 15 U 162/95
§ 138 Abs 1 BGB Ein im Gesellschaftsvertrag einer GmbH festgelegtes nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf den Verpflichteten, gleichgültig, ob dieser nur Gesellschafter oder Gesellschafter-Geschäftsführer ist, in der Berufsausübung nicht übermäßig beschränken und damit nicht über die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 1992 – II ZR 140/91
GmbHG § 35; HGB § 75a Mangels entgegenstehender Vereinbarung kann eine GmbH ihren Geschäftsführer in entsprechender Anwendung von § 75a HGB aus einem nachvertraglich wirkenden Wettbewerbsverbot mit der Folge entlassen, dass sie von ihrer Verpflichtung zur […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. April 1991 – II ZR 214/89
GmbHG § 35 Der Geschäftsführer einer GmbH, der durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gebunden und während der Karenzzeit arbeitslos ist, muss sich das erhaltene Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung anrechnen lassen, falls die GmbH nach AFG § […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Oktober 1990 – II ZR 241/89
BGB §§ 138,705 Scheidet ein Gesellschafter aus, so ist ein schutzwertes Interesse des Begünstigen an einem Wettbewerbsverbot im allgemeinen nur für einen Zeitraum anzuerkennen, in dem die in der Vertragszeit geschaffenen geschäftlichen Beziehungen fortwirken. Erfahrungsgemäß […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 23. September 1985 – II ZR 246/84
GmbHG § 43 Der Geschäftsführer einer GmbH hat in allen Angelegenheiten, die das Interesse der Gesellschaft berühren, allein deren und nicht den eigenen Vorteil zu suchen; das gilt grundsätzlich auch, wenn er privat Kenntnis von […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. März 1984 – II ZR 229/83
Wettbewerbsklauseln zwischen GmbH und Geschäftsführer
1. Festhaltung BGH, 1965-01-07, II ZR 187/63, WM IV 1965, 310; Festhaltung BGH, 1968-05-09, II ZR 158/66, NJW 1968, 1717.
2. Wettbewerbsverbote sind nur dann als zulässig zu erachten, wenn sie dem Schutz eines berechtigten Interesses des Gesellschaftsunternehmens dienen und nach Ort, Zeit und Gegenstand die Berufsausübung und wirtschaftliche Betätigung des Geschäftsführers nicht unbillig erschweren (Festhaltung BGH, 1968-05-09, II ZR 158/66, NJW 1968, 1717).
3. Durch GmbHG § 85 wird für den Geschäftsführer ein Wettbewerbsverbot ohne zeitliche Einschränkung und Entschädigung begründet, das auch für die Zeit nach Ablauf des Dienstverhältnisses gilt.
4. Örtliche, zeitliche und gegenständliche Beschränkungen der Berufsausübung vertragen sich unter dem Blickwinkel des BGB § 138 nur in begrenztem Umfang mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, daß besondere Umstände es rechtfertigen, den Vertragspartner vor illoyaler Verwertung des Erfolges seiner Arbeit zu schützen.
5. Ein zeitlich unbeschränkt geltendes Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers gegenüber der GmbH ist gem BGB § 138 nichtig.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Oktober 1976 – II ZR 104/75
Die nachwirkende Treupflicht verbietet es dem ausgeschiedenen Geschäftsführer einer GmbH, einen vor seiner Abberufung geschlossenen Vertrag der GmbH zur Durchführung auf eigene Rechnung an sich zu ziehen; die GmbH kann in diesem Fall verlangen, daß er den Vertrag als auf ihre Rechnung ausgeführt gelten läßt.
Eintrag lesen