§ 327a AktG 1. Die NAV-Methode ist ein allgemein anerkanntes Bewertungsverfahren, soweit es um die Bewertung von vermögensverwaltenden oder Immobiliengesellschaften geht, während die Ertragswertmethode zur Bewertung von Unternehmen ungeeignet ist, die kein operatives Geschäft mehr […]
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