GmbHG §§ 47, 48 a) Der Versammlungsleiter einer GmbH-Gesellschafterversammlung kann von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmt werden. Dr. D. war trotz des Widerspruchs des Klägers zum Versammlungsleiter bestellt. Der Versammlungsleiter kann von der Mehrheit der Gesellschafter […]
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für nicht festgestellter Beschluss
OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.1991 – 11 U 148/90
§ 47 GmbHG, § 246 Abs 1 AktG Bleibt in der Gesellschafterversammlung einer GmbH das Abstimmungsergebnis ungewiß, weil Meinungsverschiedenheiten über die Gültigkeit abgegebener Stimmen bestehen, und wird das Beschlußergebnis nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt, so […]