Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH I Sog. „harte“ Bilanzgarantie bei Zusicherung der zutreffenden Darstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft
1. In der beim Erwerb einer Mehrheit von Geschäftsanteilen an einer GmbH in dem Kaufvertrag aufgenommenen Zusicherung, dass der Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zutreffend darstellt, ist eine so genannte harte Bilanzgarantie zu sehen, die kein begrenzendes subjektives Element enthält.
2. Auf Grund dieser Garantie ist der Erwerber so zu stellen, als habe er die tatsächliche ungünstigere Ertragslage der Gesellschaft gekannt und möglicherweise einen geringeren Kaufpreis verhandelt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung in dem Sinne, dass die Bilanz aufzufüllen ist, steht ihm hingegen nicht zu.
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