Insolvenzanfechtung I Anfechtbarkeit von in gutem Glauben empfangenen fehlerhaften Gewinnausschüttungen
Einer Anfechtung von in gutem Glauben empfangenen, aber fehlerhaften Gewinnausschüttungen gemäß § 134 Abs. 1 InsO stehen § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 172 Abs. 5 HGB, § 31 Abs. 2 GmbHG nicht entgegen.
Den genannten Regelungen ist kein allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen, dass Gewinnausschüttungen auch bei fehlerhafter Grundlage nicht zurückzuzahlen sind, wenn sie in gutem Glauben empfangen wurden. Denn sowohl die Voraussetzungen der Schutzvorschriften als auch ihre Rechtsfolgen sind zu unterschiedlich, als dass ihnen ein allgemeiner Rechtsgedanke entnommen werden könnte.
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