Paketverkauf von GmbH-Geschäftsanteilen I Separate Ausübung eines statutarischen Vorkaufsrechts durch Mitgesellschafter
1. Bei einem Paketverkauf von GmbH-Geschäftsanteilen können Vorkaufsrechte der Mitgesellschafter grundsätzlich separat ausgeübt werden. Das einzelne Vorkaufsrecht genießt hier Vorrang gegenüber dem Grundsatz der Vertragsidentität nach § 464 Abs. 2 BGB.
2. Ein durch die separate Ausübung des Vorkaufsrechts verpflichteter Mitverkäufer kann nicht analog § 467 Satz 2 BGB verlangen, dass sich die Vorkaufsrechtsausübung auf den gesamten Anteilskaufvertrag erstreckt.
3. Bei einem drohenden Vollzug der Anteilsübertragung kann die Übertragung auf Antrag des separat Vorkaufsberechtigten im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden.
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