§ 850h Abs 2 ZPO Ein GmbH-Geschäftsführer, der ein monatliches Gehalt von 1.700 Euro brutto erhält, ist gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung i.S.v. § 850h Abs. 2 ZPO tätig. Gegenüber dem Vollstreckungsgläubiger gilt daher ein […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Pfändung und zur Überweisung einziehen
BGH, Beschluss vom 29. April 2013 – VII ZB 14/12
ZPO § 851, 857; GmbHG § 51a a) Eine Forderung ist in Ermangelung besonderer Vorschriften der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie übertragbar ist (§ 851 Abs. 1, § 857 Abs. 1 ZPO). Letzteres ist […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 19.01.2011 − 7 U 4342/10
GmbHG § 64 Da der Geschäftsführer einer GmbH nur für solche Schmälerungen des Gesellschaftsvermögens verantwortlich gemacht werden kann, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit mit seinem Wissen und Willen geschehen sind oder die er hätte verhindern können, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. Februar 2009 – II ZR 292/07
Sanitary
1. Eine Existenzvernichtungshaftung des GmbH-Gesellschafters aus § 826 BGB für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen (vgl. BGH, 16. Juli 2007, II ZR 3/04, BGHZ 173, 246 – TRIHOTEL) kommt auch im Stadium der Liquidation der Gesellschaft (§§ 69 ff. GmbHG) in Betracht.
2. Der für die Existenzvernichtungshaftung nach § 826 BGB bei der werbenden Gesellschaft anerkannte Grundsatz eines verselbstständigten Vermögensinteresses gilt erst recht für eine Gesellschaft in Liquidation, für die § 73 Abs. 1 und 2 GmbHG den Erhalt des Gesellschaftsvermögens im Interesse der Gläubiger in besonderer Weise hervorhebt. Der Liquidationsgesellschaft kann daher ein eigener (Innenhaftungs-)Anspruch aus § 826 BGB gegen den Gesellschafter schon dann zustehen, wenn dieser unter Verstoß gegen § 73 Abs. 1 GmbHG in sittenwidriger Weise das im Interesse der Gesellschaftsgläubiger zweckgebundene Gesellschaftsvermögen schädigt, ohne dass zugleich die speziellen „Zusatzkriterien“ einer Insolvenzverursachung oder -vertiefung erfüllt sind.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 – VII ZB 142/05
§ 836 ZPO Die gem. § 836 Abs. 3 ZPO herauszugebenden Urkunden sind auf Antrag des Gläubigers in der Regel bereits in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufzunehmen. Der Schuldner ist aufgrund der Pfändung und Überweisung einer Forderung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. April 2003 – II ZR 193/02
GmbH I Unterlassene Beaufsichtigung des einzigen Mitgesellschafters keine haftungsbegründende Pflichtverletzung bezüglich Scheckunterschlagung Tragweite eines Entlastungs- und Generalbereinigungsbeschlusses
1. Die von dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH im Einverständnis mit seinem einzigen Mitgesellschafter unterlassene Beaufsichtigung dieses Gesellschafters, der von Kunden der GmbH empfangene Schecks veruntreut, stellt keine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG dar.
2. Zur Tragweite eines Entlastungs- oder Generalbereinigungsbeschlusses im Hinblick auf ein Aufsichtsversäumnis des Geschäftsführers gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. November 1999 – IX ZR 420/97
Die Pfändung und Überweisung ist wirksam geworden mit der Zustellung des entsprechenden Beschlusses an die Geschäftsführer als Drittschuldner (§§ 829 Abs. 3, 835 Abs. 3 Satz 1 ZPO). Wenn die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die GmbH versäumt […]
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