Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund – Einhaltung der Kündigungsfrist I Wissenszurechnung eines Mitglieds des für die Kündigung zuständigen Organs
Kennt ein Mitglied des zuständigen Vertretungsorgans einer Sparkasse die eine fristlose Kündigung eines Vorstandsmitglieds tragenden Tatsachen, so ist sein Wissen dem Vertretungsorgan jedenfalls ab dem Zeitpunkt zuzurechnen, in dem es die anderen Mitglieder hätte unterrichten können.
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