Kapitalanlage I Substantiierungspflicht des Anlegers hinsichtlich einer Falschberatung I Voraussetzungen einer Prospekthaftung
1. Ist der klägerische Vortrag zu einer Falschberatung auch nach den Kriterien des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 06.12.2012 (III ZR 66/12) unsubstantiiert, ist eine Parteianhörung oder -einvernahme nicht veranlasst.
2. Die Möglichkeit einer Insolvenz des Treuhänders ist kein spezifisches Risiko des Fonds, auf das hingewiesen werden müsste.
3. Auch das Risiko der Geltendmachung von Schiffsgläubigerrechten ist ein allgemeines wirtschaftliches Risiko, auf das der Anleger nicht hingewiesen werden muss (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 01. Juli 2016, 325 O 308/15). Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Fondsgesellschaft Verbindlichkeiten aus von ihr selbst als Schiffseigentümerin geschlossenen Verträgen bezahlen muss und bei Zahlungsausfall mit Vollstreckungsmaßnahmen des betreffenden Gläubigers rechnen muss.
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