WEG §§ 12, 23 Abs. 4, § 25 Abs. 3 und 4, § 26 Abs. 3; GBO §§ 19, 29 1. Wird für den Fall der Beschlussunfähigkeit in der Erstversammlung schon im Einladungsschreiben im Wege […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Prüfung Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
OLG Rostock, Urteil vom 28.05.2003 – 6 U 173/02
Nichtigkeitsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss einer zweigliedrigen GmbH I Passivlegitimation der Gesellschaft und deren gesetzliche Vertretung
1. Auch bei der Zweipersonengesellschaft ist die Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft und nicht gegen den den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter zu richten.
2. Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft, der bei Wirksamkeit des angegriffenen Beschlusses als deren Geschäftsführer anzusehen wäre.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Juli 2002 – II ZR 286/01
Streitgegenstand der aktienrechtlichen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage ist das mit der Klage verfolgte prozessuale Ziel, die richterliche Klärung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses in bezug auf seine fehlende Übereinstimmung mit Gesetz oder Satzung hinsichtlich seines Gegenstandes und Inhaltes sowie des zur Beschlußfassung führenden Verfahrens herbeizuführen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 1997 – II ZR 41/96
1. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH sind nur unter den einschränkenden Voraussetzungen der für Hauptversammlungsbeschlüsse maßgebenden AktG §§ 241f, 249 nichtig.
2. Nichtigkeits- und Anfechtungsklage verfolgen mit der richterlichen Klärung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen mit Wirkung für und gegen jedermann dasselbe materielle Ziel (Abweichung BGH, 1960-05-23, II ZR 89/58, BGHZ 32, 318, 322).
3. Zur Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Regelung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 – II ZR 110/82
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Zum Widerruf der Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer GmbH mit zwei gleich hoch beteiligten Gesellschaftern.
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