BGB §§ 133, 157, 705, 738; GG Art. 103 Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht seiner Entscheidung den „Normalfall“ einer […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für rechtliches Gehör
BGH, Beschluss vom 3. November 2008 – II ZR 236/07
GenG § 34Bitte wählen Sie ein Schlagwort:GenGGenG § 34; ZPO §§ 544, 531; GG Art. 103 a) Für die Ausübung unternehmerischen Ermessens durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank ist erst dann Raum, wenn er die Entscheidungsgrundlagen […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 – II ZR 266/04
Art 103 GG, § 8 Abs 1 UmwG, § 16 Abs 3 S 1 UmwG, § 16 Abs 3 S 6 UmwG, § 69 UmwG, § 286 ZPO, § 402 ZPO a) Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 7. Mai 2007 – II ZR 186/06
BGB §§ 242, 705 ff., 730; GG Art. 103 a) Für die Feststellung der Berechtigung einer fristlosen Kündigung wegen völliger Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss durch das Gericht eine Gesamtwürdigung des Verhaltens beider Parteien vor Ausspruch der […]
Eintrag lesenOLG Bremen, Beschluss vom 10.11.2005 – Sch 2/2005, 2 Sch 2/05
ZPO §§ 1040, 1059; BGB § 823 1. Trifft eine Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung, vertreten durch ihren alleinigen Geschäftsführer, eine Schiedsgerichtsabrede, so kann dieser jedenfalls dann im Wege einer Drittwiderklage […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. November 2005 – 1 StR 571/04
Straftatbestand der Untreue durch Geldtransferleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Februar 1996 – II ZR 77/95
Genossenschaftsrecht I Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Generalversammlung über die Ausschließung eines Mitglieds ohne Anhörung
1. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Beschlußfassung der Generalversammlung einer Genossenschaft über die Ausschließung eines Mitgliedes fällt nicht unter die Nichtigkeitsgründe des AktG § 241.
2. Der Anspruch auf rechtliches Gehör leitet sich im wesentlichen aus der genossenschaftlichen Treuepflicht her. Die Einhaltung der Treuepflicht gehört nicht zu den tragenden Strukturprinzipien des Genossenschaftsrechts. Ihre Verletzung durch einen Beschluß der Generalversammlung ist einer Verletzung der Satzung gleichzustellen und führt zur Anfechtbarkeit.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Januar 1986 – II ZR 73/85
GmbH – Gesellschafterbeschluss I Verbindung der Anfechtungsklage mit positiver Beschlußfeststellungsklage I Stimmrechtsausschluss
1. Wird in einer Gesellschafterversammlung ein Antrag abgelehnt, weil ein von der Abstimmung ausgeschlossener Gesellschafter dagegen stimmt, so kann die gegen den ablehnenden Beschluß erhobene Anfechtungsklage mit der Feststellung verbunden werden, der Antrag sei angenommen worden, sofern der Geschäftsführer – falls das nicht gewährleistet ist, das Gericht – die widersprechenden Gesellschafter von der Erhebung beider Klagen in Kenntnis setzt (Ergänzung BGH, 1983-10-26, II ZR 87/83, BGHZ 88, 320).
2. Wird darüber abgestimmt, ob ein Ersatzanspruch geltend gemacht werden soll, der der Gesellschaft gegen einen Geschäftsführer oder Gesellschafter zusteht, so ist nicht nur der unmittelbar betroffene, sondern grundsätzlich auch der Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen, der mit ihm gemeinsam die Pflichtverletzung begangen hat. Die gleichen Grundsätze gelten, wenn es um die Bestellung des Organs geht, das die Gesellschaft im Prozeß gegen Geschäftsführer und Gesellschafter vertreten soll.
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