§ 34 GmbHG, § 810 BGB Zwar ist es richtig, daß unter Umständen auch für die Zeit nach dem Ausscheiden eines GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:AusscheidenAusscheiden eines Gesellschafters aufgestellte Unterlagen, insbesondere Folgebilanzen, wichtige Hinweise für […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Rechtsfolgen für Geschäftsanteil
BGH, Beschluss vom 12. Juni 1975 – II ZB 12/73
§ 15 GmbHG, § 34 GmbHG Eine Satzungsbestimmung, die bei Pfändung eines Geschäftsanteils dessen Einziehung gegen Entgelt zuläßt, das nach wahren Vermögenswerten der Gesellschaft, aber ohne Ansatz eines Firmenwertes berechnet werden soll, ist wirksam, wenn dieselbe […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Januar 1960 – II ZR 22/59
2-Personen-GmbH I Gesellschafterausschluss I
a) Auch die Satzung einer 2-Mann-GmbH kann vorsehen, dass ein Gesellschafter aus wichtigem Grunde durch Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen werden kann. Die zeitweilige Außerkraftsetzung einer solchen Satzungsbestimmung ist auch ohne Einhaltung der für die Satzungsänderung maßgebenden Bestimmungen verbindlich, deckt aber solche Verfehlungen nicht, die nicht wenigstens im groben Umriss bekannt waren.
b) Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft kann ein Gesellschafter nicht ausgeschlossen werden, wenn zwar sein Verschulden überwiegt, das gesellschaftswidrige Verhalten des anderen Gesellschafters, gemessen an dem Verhalten des ersteren, aber als ein wichtiger Grund iS des § 140 HGB anzusehen ist. Als ein solcher Grund kann zu werten sein, dass das Vertrauen der Gesellschafter zueinander schuldhaft zerstört ist.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. April 1953 – II ZR 235/52
GmbHG §§ 34, 61; HGB § 140 a) Das GmbH-Gesetz trifft keine Bestimmung darüber, ob ein Gesellschafter aus wichtigem Grunde ausgeschlossen werden kann. Es sieht die Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft […]
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