GmbhG §§ 35 Abs 1 S 2, 39 Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH auch nach vorheriger Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft und trotz Einführung von § 35 Abs. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Rechtsmissbrauch
OLG München, Beschluss vom 17.07.2014 – 31 Wx 407/13
AktG § 327bBitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 327b 1. Die nach § 327b AktG zu gewährende Barabfindung darf – ebenso wie bei anderen Strukturmaßnahmen – nicht unter dem Verkehrswert liegen, der bei börsennotierten Unternehmen […]
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014 – 12 U 2267/12
GmbHG § 18; BGB §§ 745, 2038; ZPO §§ 62, 269 1. Nach § 18 Abs. 1 GmbHG können Mitberechtigte die Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nur gemeinschaftlich ausüben. Dies gilt auch für gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- oder […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.06.2014 – 11 Wx 49/14
Rechtsmissbräuchlichkeit des Verlangens nach Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
1. Das Einberufungsverlangen einer Minderheit wird u.a. dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn es gestellt wird, obwohl die ordentliche Hauptversammlung bevorsteht und die beantragte Beschlussfassung nicht dringlich ist. Ein Zuwarten auf die nächste ordentliche Hauptversammlung scheidet jedoch aus, wenn Gegenstand der Beratung und ggf. Beschlussfassung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organe der Gesellschaft und Dritte sein soll, da es insofern auf der Hand liegt, dass die Vorbereitung der Geltendmachung von Ansprüchen nicht ohne weiteres bis zur nächsten und nur einmal im Geschäftsjahr stattfindenden Hauptversammlung zurückgestellt werden kann.
2. Sofern der Gegenstand in der letzten ordentlichen Hauptversammlung beraten wurde, es aber nicht zu einer Beschlussfassung gekommen ist, ist das Einberufungsverlangen nicht rechtsmissbräuchlich. Denn aus der Beratung des Gegenstandes bei einer früheren Hauptversammlung könnte nur dann ein Rechtsmissbrauch abgeleitet werden, wenn ein Aktionär bei unveränderter Sachlage versuchen würde, eine erneute Abstimmung über einen Vorschlag zu erzwingen, der bereits bei einer früheren Hauptversammlung abgelehnt worden ist, aber nicht bei einer fehlenden Beschlussfassung.
3. Das Einberufungsverlangen ist nicht wegen Anstrebens eines rechtswidrigen Beschlusses rechtsmissbräuchlich, wenn der Beratungsgegenstand, nämlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Beteiligungen, hinreichend bestimmt bezeichnet ist und keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Geltendmachung von Ersatzansprüchen auf die Tagesordnung gesetzt werden soll, ohne dass die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen könnten.
Eintrag lesenLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2014 – 28 O 183/13
§ 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, EGRL 6/2003, § 20a WpHG, § 37b WpHG, § 37c WpHG, § 149 ZPO 1. Bei § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) handelt es sich nicht um ein Schutzgesetz […]
Eintrag lesenOLG Bamberg, Urteil vom 20.01.2014 – 4 U 200/12
BGB §§ 226, 242 1. Die dem Auskunftsbegehren eines (Treuhand-)Kommanditisten auf Mitteilung der Namen und Anschriften sämtlicher Mitanleger entgegenstehende – konkrete – Gefahr des Missbrauchs der verlangten Daten zum Zwecke der Mandatsakquisition kann sich bereits […]
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2013 – 12 U 49/13
Zweigliedrige Personen- oder Kapitalgesellschaft I Wirksamkeit einer sog. Russian-Roulette-Klausel I ergänzende Auslegung eines Gesellschaftsvertrages
1. Eine Klausel im Gesellschaftsvertrag einer zweigliedrigen Personen- oder Kapitalgesellschaft, die bestimmt, dass jeder der beiden (gleich hoch beteiligten) Gesellschafter berechtigt ist, dem jeweils anderen Teil seine Gesellschaftsbeteiligung unter Nennung eines bestimmten Preises zum Ankauf anzubieten, und dass der Angebotsempfänger verpflichtet ist, bei Nichtannahme dieses Angebots seine Gesellschaftsbeteiligung an den Anbietenden unverzüglich zum gleichen Kaufpreis zu verkaufen und abzutreten (sog. Russian-Roulette-Klausel), ist nicht per se unwirksam.
2. Dies gilt auch für eine Klausel, die im Zusammenhang mit einer solchen Russian-Roulette-Klausel eine Beendigung der Anstellungsverhältnisse des ausscheidenden Gesellschafters und dessen Verpflichtung zur Niederlegung seiner Ämter in der Gesellschaft anordnet. Insbesondere schränkt eine derartige Klausel den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in Auswahl und Bestellung der Person des Vorstands nicht unzulässig ein und verstößt nicht gegen § 84 AktG.
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 – 7 W 76/13
GmbHG §§ 18, 51a, 51b; BGB §§ 745, 2038 1. Steht Erben das Vermögen des Erblassers in ungeteilter Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§§ 1922, 2033 BGB), ist jeder Erbe an dem Geschäftsanteil mitberechtigt zur gesamten Hand, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. November 2013 – I ZR 77/12
BGB § 307 Abs. 1 Ch a) Ein wettbewerbs- oder schutzrechtlich veranlasstes Vertragsstrafeversprechen ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn die Vertragsstrafe der Höhe nach bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu […]
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.2013 – 12 W 1484/13
GenG § 47; FamFG § 388 1. Nach § 47 Abs. 4 Satz 1 GenG kann jedes Mitglied „jederzeit“ Einsicht in die Niederschrift einer Generalversammlung verlangen. Jedem Mitglied ist ferner nach § 47 Abs. 4 […]
Eintrag lesen