§ 31 BGB, § 826 BGB, § 840 Abs 1 BGB a) Die Beurteilung des Berufungsgerichts hält revisionsrechtlicher Überprüfung stand. Die Beklagten ( eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH und ein Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer) haften den Klägern […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Rechtswidrigkeitszusammenhang
BGH, Urteil vom 26. Februar 1962 – II ZR 22/61
Zum Bewusstsein der Rechtswidrigkeit bei BGB § 823 Abs 2
Für die Anwendbarkeit des BGB § 823 Abs 2 in Verbindung mit StGB § 240 genügt es, daß der Täter das Bewußtsein, mit der Nötigung Unrecht zu tun, bei Anspannung seines Gewissens hätte haben können; es ist nicht erforderlich, daß er dieses Bewußtsein gehabt hat.
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