Bürgschaft der Gesellschaftsgeschäftsführer für ein kapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen bei Ausscheiden des Mehrheitsgesellschafters: Voraussetzungen der Einbeziehung des Kapitalersatzrisikos im Sicherungszweck der Bürgschaft I Zinslauf und Rückzahlungssperre I Sittenwidrigkeit
1. Der Sicherungszweck der Bürgschaft für ein Gesellschafterdarlehen umfaßt das Kapitalersatzrisiko regelmäßig jedenfalls dann, wenn der Bürge bei Übernahme der Bürgschaft weiß, daß der Darlehensgeber Gesellschafter einer GmbH ist und diese sich in einer finanziellen Krise befindet.
2. Der Eigenkapitalersatzcharakter eines Darlehens steht dem Zinslauf auch während einer Rückzahlungssperre nicht entgegen.
Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaften von Gesellschaftergeschäftsführern einer GmbH für eigenkapitalersetzende Darlehen des ausscheidenden Mehrheitsgesellschafters.
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