GmbHG §§ 49, 50; ZPO § 256 1. Im Prozess um die Abwehr der Nichtigkeitsklage bezüglich des Bestellungsbeschlusses eines Geschäftsführers wird die GmbH durch denjenigen vertreten, der bei Wirksamkeit des angegriffenen Beschlusses als Geschäftsführer anzusehen […]