GmbH-Geschäftsführung als Sonderrecht eines Gesellschafters
Die Tatsache, daß ein Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Zulässigkeit des Widerrufes der Geschäftsführer-Bestellung vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig gemacht und auf diesen Fall beschränkt werden kann, steht der Annahme eines Sonderrechts nicht entgegen.
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