Die Unanfechtbarkeit eines sittenwidrig erwirkten satzungsändernden Gesellschafterbeschlusses schließt ein darauf gestütztes, auf Wiederherstellung der ursprünglichen Satzung gerichtetes Schadensersatzverlangen des geschädigten Gesellschafters nicht aus, soweit ihm nicht schutzwürdige Rechte Dritter entgegenstehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. Juni 1987 – II ZR 128/86, BGHZ 101, 113).
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Satzungsänderungen
BGH, Urteil vom 9. November 2021 – II ZR 137/20
Ein Satzungsänderungsbeschluss, der im Fall der Abwicklung der Gesellschaft vorsieht, Vermögen zugunsten unbekannter Aktionäre vor Ablauf eines Jahres zu hinterlegen, seit dem der Aufruf der Gläubiger bekanntgemacht worden ist, verstößt gegen die gläubigerschützende Vorschrift des § 272 Abs. 1 AktG und ist nichtig.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Juli 2019 -II ZR 175/18
GmbHG §§ 53, 54; AktG § 292 Abs. 1 Nr. 2 Teilgewinnabführungsverträge mit einer GmbH als abführungspflichtiger Gesellschaft unterliegen keinen besonderen Wirksamkeitsanforderungen, wenn sie keine satzungsüberlagernde Wirkung haben. Ob dies auch dann gilt, wenn ein […]
Eintrag lesenOLG Celle, Beschluss vom 13. Februar 2017 – 9 W 13/17
§ 53 GmbHG, § 36 BeurkG, §§ 36ff BeurkG Dem Beurkundungserfordernis für die Satzungsänderung einer GmbH wird – auch bei der Einmanngesellschaft – durch die Einhaltung der Formvorschriften der §§ 36 ff. BeurkG genügt. Tenor […]
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