Führt eine fehlerhafte steuerliche Beratung zu steuerlichen Vorteilen, die dem Mandanten wegen Festsetzungsverjährung verbleiben, können diese Vorteile bei wertender Betrachtung im Rahmen des Gesamtvermögensvergleichs schadensmindernd anzurechnen sein.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Schaden
BGH, Beschluss vom 10.12.2019 – II ZR 417/18
BGB § 249 Tenor Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 30. November 2018 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. Juli 2017 – II ZR 319/15
GmbHG § 64 a) Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach InsolvenzreifeBitte wählen Sie ein Schlagwort:InsolvenzreifeZahlungenZahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 22.06.2017 – 23 U 3769/16
§ 64 S 1 GmbHG 1. Die Haftung des Organs für masseverkürzende Leistungen nach § 64 Satz 1 GmbHG kann nur dann entfallen, wenn der Gesellschaft ein dem Gläubigerzugriff unterliegender Vermögenswert zufließt. 2. Insbesondere Zahlungen, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 2013 – II ZR 76/12
§§ 93, 116 AktG a) Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG haben die Gesellschaft – ggf. mit der Erleichterung des § 287 ZPO – und damit auch ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 27.02.2013 – 7 U 4465/11
§ 43 Abs 1 GmbHG, § 43 Abs 2 GmbHG, § 287 ZPO 1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung trifft die GmbH im Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG – […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012 – I-6 U 135/110, 6 U 135/110
Zwei-Personen-GmbH I Stimmrechtsausschluss bei Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers I Verstoß gegen die Kompetenzordnung bzw. Zerwürfnis der Gesellschafter als wichtiger Grund
1. Die Geltendmachung von Beschlussmängeln einer GmbH erfolgt, da eine Regelung im GmbHG fehlt, in entsprechender Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2008, II ZR 187/06). Mangelhafte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können durch die kassatorisch wirkende Anfechtungsklage beseitigt werde.
2. Eine solche Anfechtungsklage setzt die Feststellung eines bestimmten Beschlussergebnisses voraus.
3. Mit der kombinierten Anfechtungs- und Beschlussfeststellungsklage kann die Nichtigerklärung eines gefassten, einen Antrag ablehnenden Beschlusses und die Feststellung erreicht werden, dass unter Berücksichtigung von Stimmverboten ein beantragter Beschluss gefasst wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009, II ZR 166/07).
4. Der sich aus § 47 Abs. 4 GmbHG ergebende Stimmrechtsausschluss erstreckt sich unter dem Gesichtspunkt des „Richten in eigener Sache“ unter anderem auf die Abberufung als Geschäftsführer aus – objektiv vorliegendem – wichtigem Grund oder die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages als Geschäftsführer.
5. Wiederholte Kompetenzüberschreitungen und die darin liegende Missachtung der Rechte des Minderheitsgesellschafters können bei einer Zwei-Personen-GmbH ein wichtiger Grund für die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers sein.
6. Unabhängig davon, ob veranlasste Maßnahmen im Gesellschaftsinteresse lagen, kann die Missachtung der Kompetenzordnung einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten des Geschäftsführers darstellen (so u.a. auch OLG München, Urteil vom 23. April 2009, 23 U 4199/08).
7. Ein gravierendes und unheilbares Zerwürfnis zwischen dem Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter und dem Mitgesellschafter reicht für die Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund aus.
8. Ein Mehrheitsgesellschafter kann im Interesse der GmbH gehalten sein, für die Bestellung eines Fremdgeschäftsführers und den Abschluss eines entsprechenden Beratervertrages zu stimmen.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.10.2011 – 5 U 27/10
GmbHG § 43; BGB §§ 249 ff.; ZPO § 287 Für den Schadensbegriff im Sinne auch von § 43 Abs. 2 GmbHG gelten grundsätzlich keine Besonderheiten, sondern die § 249 ff. BGB, so dass nach allgemeinen Grundsätzen ein […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 22. Februar 2011 – II ZR 146/09
Aktiengesellschaft I Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen zur Frage eines pflichtwidrigen Verhaltens eines Vorstandsmitglieds auf dem Gebiet der Unternehmensplanung
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Entscheidung über die Erweiterung einer Niederlassung von einer zutreffend erstellten Ertragsprognose ausgegangen ist, muss das Gericht regelmäßig einen Sachverständigen hören, sofern es nicht darlegt, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen ohne sachverständige Hilfe abschließend zu beurteilen
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 18. Februar 2008 – II ZR 62/07
Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft I Darlegungs- und Beweislastverteilung bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen behaupteter Pflichtverletzung durch Fehlkalkulation eines Auftragspreises I Entlastungswirkung eines Entlastungsbeschlusses sowie der Ausschlussfrist im Geschäftsführeranstellungsvertrag
1. Werden Schadenersatzansprüche gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen einer Pflichtverletzung gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG geltend gemacht (hier: wegen der Fehlkalkulation eines Preises für einen Auftrag), ist der Geschäftsführer dafür beweispflichtig, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat (hier: den Preis nicht für ihn erkennbar zu niedrig kalkuliert hat).
2. Die klagende Gesellschaft trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
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