Für schädigendens Verhalten als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Schädigungsvorsatz
BGH, Urteil vom 19. November 2013 – VI ZR 336/12
§ 31 BGB, § 826 BGB, § 840 Abs 1 BGB a) Die Beurteilung des Berufungsgerichts hält revisionsrechtlicher Überprüfung stand. Die Beklagten ( eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH und ein Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer) haften den Klägern […]
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