§ 43 GmbHG 1. Wenn ein GmbH-Geschäftsführer Schecks nicht bestimmungsgemäß auf Konten der Gesellschaft einlöst, sondern die Scheckbeträge seinem Privatkonto gutschreiben läßt, verstößt er gegen die Pflicht, bei der Führung der Geschäfte die Sorgfalt eines […]
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