Schiedsfähigkeit II
Anforderungen an Schiedsfähigkeit:
1. Zustimmung aller Gesellschafter
2. Mitwirkung sämtlicher Gesellschafter an der Schiedsrichterauswahl oder Auswahl durch neutrale Stelle
3. Benachichtigungspflicht und Möglichkeit streitgenössischer Nebenintervention
4. Zuständigkeitskonzentration (wegen inter omnes-Wirkung)
5. Maßgebender Zeitpunkt ist derjenige des Zustandkommens der Klausel bzw. Abrede.
6. Form gem. § 1031 ZPO ( nicht für statuarische Klauseln)
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