§ 611 BGB, § 35 GmbHG, § 17 BetrAVG Die einem Geschäftsführer einer GmbH formlos erteilte Ruhegehaltszusage ist, da Formvorschriften weder nach dem GmbHG noch nach dem BetrAVG bestehen, dienstvertraglich grundsätzlich wirksam.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Schutzbedürfnis des Geschäftsführers
BGH, Urteil vom 9. Juli 1990 – II ZR 194/89
GmbHG §§ 13, 16, 34 a) Eine vertragliche Vereinbarung, die einem Gesellschafter das Recht einräumt, die Gesellschafterstellung eines Mitgesellschafters nach freiem Ermessen zu beenden, ist auch im GmbH-Recht nichtig, es sei denn, dass eine solche Regelung […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 1990 – II ZR 122/89
§ 35 GmbHG Zur Stellung des angestellten Geschäftsführers einer GmbH. Daneben wird das Berufungsgericht zu berücksichtigen haben, daß dem Kläger ein Anspruch auf jährliche Gehaltserhöhung unter bestimmten Voraussetzungen auch aus dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Mai 1989 – II ZR 220/88
Vertragliche Koppelung der Beendigung des Dienstverhältnisses des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft an den Widerruf seiner Organbestellung I befristete Beendigung bei Widerruf wegen Vertrauensentzugs
Die Beendigung des Dienstvertrages, den ein Vorstandsmitglied mit einer Aktiengesellschaft abschließt, kann durch Vereinbarung der Parteien an den Widerruf der Organbestellung iSd AktG § 84 Abs 3 gekoppelt werden.
Beruht der Widerruf auf dem Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, der nicht aus offenbar unsachlichen Gründen erfolgt ist, tritt die Beendigung des Dienstvertrages erst mit Ablauf der Frist des BGB § 622 Abs 1 S 2 ein.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. März 1984 – II ZR 120/83
Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH
Die Vorschrift des BGB § 622 Abs 1 S 1 ist auf die Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH auch dann entsprechend anzuwenden, wenn er am Kapital der Gesellschaft beteiligt ist (Ergänzung BGH, 1981-01-29, II ZR 92/80, BGHZ 79, 291).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Mai 1981 – II ZR 126/80
§ 112 AktG vom 06.09.1965, § 84 Abs 3 S 4 AktG vom 06.09.1965, § 622 BGB vom 14.08.1969, § 622 Abs 1 S 2 BGB vom 14.08.1969, § 626 BGB vom 14.08.1969, § 626 […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. Januar 1981 – II ZR 92/80
§ 622 Abs 1 BGB, § 621 Nr 3 BGB Für die Kündigung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH gilt – mindestens dann, wenn dieser am Kapital der GmbH nicht beteiligt ist – in entsprechender […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 24. November 1980 – II ZR 183/80
§ 17 Abs 3 GKG 1975, § 9 ZPO Für Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft ist der Streitwert grundsätzlich nach GKG § 17 Abs 3 zu berechnen (Abweichung BGH, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Dezember 1977 – II ZR 219/75
§ 84 AktG vom 06.09.1965, §§ 850ff ZPO, § 850 Abs 1 ZPO vom 20.08.1953, § 84 AktG 1965 a) Die fortlaufenden Dienstbezüge und Versorgungsbezüge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft unterliegen grundsätzlich dem Pfändungsschutz nach ZPO […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. November 1967 – II ZR 64/67
Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers
1. Der organschaftliche Vertreter einer GmbH ist zwar arbeitsrechtlich nicht Arbeitnehmer; er übt vielmehr die Funktionen des Prinzipals der Angestellten und Arbeiter der Gesellschaft aus.
Aber im Verhältnis zur Gesellschaft steht auch er in einem Angestelltenverhältnis, das ihn zu Diensten verpflichtet und gekündigt werden kann. Er schuldet der Gesellschaft Treue und unterliegt einem Wettbewerbsverbot. Die Rechtsprechung hat bereits verschiedene Vorschriften des Rechts der sozial abhängigen Arbeitnehmer auf den GmbH-Geschäftsführer angewendet, soweit dies das Anstellungsverhältnis erfordert und seine Organstellung dies nicht verbietet. Sie hat insbesondere angenommen, daß der Gesellschaft dem Geschäftsführer gegenüber eine Fürsorgepflicht obliegt. Wenn der Geschäftsführer nicht Gesellschafter ist, kann sich diese Fürsorgepflicht nicht aus dem Gesellschaftsrecht, sondern nur aus dem Anstellungsverhältnis ergeben, denn die einzige gesellschaftsrechtliche Beziehung, das Bestellungsverhältnis, betrifft nur die organschaftliche Vertretung.
Darum ist es gerechtfertigt, die Vorschrift des BGB § 630 auch auf einen zum Organvertreter bestellten Nichtgesellschafter anzuwenden.
Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, hat deshalb Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses.
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