§ 64 GmbHG Hat der Insolvenzverwalter durch Vorlage einer Handelsbilanz und den Vortrag, dass keine stillen Reserven sowie aus der Bilanz nicht ersichtliche Vermögenswerte vorhanden sind, die Überschuldung einer GmbH dargelegt, genügt der wegen Zahlungen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für sekundäre Beweislast
Thüringer OLG, Beschluss vom 09.04.2013 – 2 U 905/12
GmbHG §§ 16, 19; HGB § 257; BGB §§ 195 ff. 1. Der Gründungsgesellschafter einer GmbH ist für die Zahlung der Stammeinlage grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastet; dies gilt auch bei einem längeren Zeitablauf seit der behaupteten […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Mai 2012 – XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung I Beweislastumkehr bei Aufklärungspflichtverletzung I Nachweis der Behauptung des Anlageerwerbs auch bei Kenntnis von Rückvergütungen I Schätzung des entgangenen Gewinns
1. Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Bestätigung BGH, 16. November 1993, XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 f.).
2. Diese Beweislastumkehr greift bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein. Es kommt bei Kapitalanlagefällen nicht darauf an, ob ein Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative gehabt hätte, er sich also nicht in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte. Das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts ist mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nicht zu vereinbaren (Aufgabe BGH, 16. November 1993, XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 161).
3. Zur Pflicht des Tatgerichts, den von der Beklagten benannten Kläger als Partei zu der Behauptung zu vernehmen, der Kläger hätte die Anlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben.
4. Zur Würdigung von Hilfstatsachen, die den Schluss darauf zulassen, der Anleger hätte die empfohlene Kapitalanlage auch bei Kenntnis von Rückvergütungen erworben.
5. Zur Schätzung des entgangenen Gewinns, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit einem anderen Anlagegeschäft erzielt worden wäre.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. Februar 2012 – II ZR 244/10
AktG §§ 268, 93 a) Der abberufene Abwickler einer Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einen Nachfolger auf dringend zu erledigende oder für die Gesellschaft besonders wichtige Angelegenheiten ausdrücklich hinzuweisen. b) Beruft sich der für den objektiven […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. April 2009 – II ZR 253/07
GmbHG § 64 a. F.; BGB § 252 a) Beruft sich der für den objektiven Tatbestand der Insolvenzverschleppung darlegungs- und beweispflichtige Gläubiger für die behauptete insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft auf eine Handelsbilanz, die einen nicht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Januar 2009 – II ZR 27/08
Zweipersonen-GmbH: Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer bei einer Zweipersonen-GmbH
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2007 – 6 U 22/06
Außerordentliche Kündigung des GmbH-Geschäftsführer-Anstellungsvertrages: Ungenehmigte Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken als Kündigungsgrund; Aussetzung des Zivilprozesses wegen Beschlagnahme von Unterlagen im Strafverfahren
1. Die ungenehmigte umfangreiche Verwendung der Firmenkreditkarte zu privaten Zwecken stellt ebenso einen Grund für eine außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Fremdgeschäftsführers dar wie der Umstand, dass er die von der GmbH verauslagten Beträge überhaupt nicht bzw. nicht zeitnah erstattet.
2. Der Geschäftsführer, der unberechtigt private Aufwendungen aus dem Vermögen der GmbH begleicht, hat die verauslagten Beträge zu erstatten. Befinden sich für seine Rechtsverteidigung notwendige Unterlagen im Besitz der Staatsanwaltschaft, hat der Geschäftsführer sich dort um Akteneinsicht zu bemühen. Eine Aussetzung des Prozesses bis zum Abschluss des Strafverfahrens kommt nicht in Betracht.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2003 – 6 U 27/03
Anfechtbarkeit eines an unzulässigem Versammlungsort gefassten GmbH-Gesellschafterbeschlusses I Beginn der Kündigungsfrist bei Wiederholung einer unwirksamen Geschäftsführerkündigung durch Bestätigungsbeschluss und Eintritt der heilenden Wirkung vor Rechtskraft der Anfechtungsklage
1. Zur Anfechtbarkeit eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses, der an einem unzulässigen Versammlungsort gefasst wurde.
2. Zum Beginn der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB, wenn dem Geschäftsführer einer GmbH zunächst auf der Grundlage eines mit Erfolg angefochtenen Gesellschafterbeschlusses gekündigt und diese Kündigung später auf der Grundlage eines Bestätigungsbeschlusses wiederholt wird.
3. Zur Berücksichtigung der heilenden Wirkung analog § 244 Satz 1 AktG schon vor Eintritt der Rechtskraft in dem instanzbeendenden Urteil bei einer sog. Doppelanfechtung.
Eintrag lesen