Einstweilige Verfügung I Vinkulierungsklausel I Übertragung von Geschäftsanteilen I Vinkulierung
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Sicherung Status quo
LG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2023 – 100 O 18/23
Einstweilige Verfügung
Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG nicht ohne Gesellschafterbeschluss
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.2022 – 5 W 18/22
Selbstwiderlegung der Dringlichkeit eines Verfügungsantrags durch Verhalten des Antragstellers in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren
1. Ein grundsätzlich gegebener Verfügungsgrund kann nachträglich wieder entfallen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der betreffenden Gefährdung mit einem einstweiligen Verfügungsantrag zuwartet und damit die Annahme der Dringlichkeit durch sein eigenes Verhalten selbst widerlegt.
2. Hat der Antragsteller eines Verfügungsantrags konkrete Kenntnis von Umständen erlangt, die die Möglichkeit einer Verletzung seiner Rechtsstellung nahelegen, und ist es ihm ohne erheblichen Aufwand möglich, noch vorhandene Unsicherheiten zu beseitigen, so muss von ihm erwartet werden, dass er sich zur Unterbindung von Verletzungshandlung die erforderliche Kenntnis verschafft und nicht tatenlos zuwartet, bis sich die ihm aufdrängende Vermutung mehr oder weniger zufällig zu einem erheblich späteren Zeitpunkt bestätigt (Anschluss OLG München, Urteil vom 20. Dezember 2001 – U (K) 4429/01).
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 18.05.2005 -15 U 202/04
Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Beschlusses der GmbH-Gesellschafter über eine Gewinnausschüttung
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, dass den Gesellschaftern einer GmbH mit Rücksicht auf etwaige Abfindungsansprüche der Verfügungskläger, die aus der GmbH ausscheiden wollen, ein Beschluss über die Gewinnausschüttung untersagt wird, ist mangels Verfügungsanspruch zurückzuweisen, wenn die Gesellschaft ohne Beeinträchtigung des Stammkapitals nicht in der Lage ist, den Verfügungsklägern die ihnen im Falle des Ausscheidens zustehende Abfindung zu zahlen.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 20.07.1998 – 23 W 1455/98
GmbH I Untersagung des Austauschs der Geschäftsführung durch eine Beschlußfassung des Mehrheitsgesellschafters im Wege der einstweiligen Verfügung
In den Bereich der Willensbildung einer Gesellschaft, insbesondere in das Abstimmungsverhalten von Gesellschaftern, darf auch mit Mitteln des vorläufigen Rechtsschutzes eingegriffen werden. Deshalb kann einem Mehrheitsgesellschafter zur Sicherung eines angefochtenen Beschlusses über die Einziehung seines Gesellschaftsanteils im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, den Austausch der Geschäftsführung durch Mehrheitsbeschluß in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen.
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.1981 – 5 W 9/81
Keine Verhinderung der Beschlußfassung einer Gesellschafterversammlung durch einstweilige Verfügung
Die Beschlußfassung in einer Gesellschafterversammlung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung verhindert werden, da die Verhinderung des Beschlusses einen endgültigen Zustand deshalb herstellen würde, weil er im Fall der Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht nachträglich zur Entstehung gelangen könnte.
Eintrag lesenOLG Celle, Urteil vom 01.04.1981 – 9 U 195/80
Kein Abberufungsverbot des Geschäftsführers durch einstweilige Verfügung – einstweilige Verfügung gegen Abberufung
1. Eine einstweilige Verfügung, mit der der Gesellschafterversammlung einer GmbH untersagt wird, den Geschäftsführer wegen Vorliegen eines behaupteten wichtigen Grundes abzuberufen, führt als Einwirkung auf die Beschlußfassung eine endgültige Regelung herbei und würde zudem in die Willensbildung der Gesellschafterversammlung in unangemessener Weise eingreifen; sie ist deshalb unzulässig (Abweichung OLG Köln, 1976-07-14, 2 U 7/76, BB 1976, 464).
2. Der Geschäftsführer kann gegen seine Abberufung vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen, die es ihm ermöglicht, zeitlich oder sachlich beschränkt, seine Tätigkeit als Geschäftsführer bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache fortzuführen (Abweichung OLG Braunschweig, 1976-08-18, GmbH-Rdsch 1977, 61).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. Februar 1962 – II ZR 205/60
Schädigung eines Gesellschafters durch den geschäftsführenden Gesellschafter
Schädigt ein Gesellschafter, auch ein geschäftsführender Gesellschafter, durch Verletzung seiner Gesellschafterpflichten einen Mitgesellschafter, so kann dieser den Schädiger unmittelbar auf Leistung von Schadensersatz an sich in Anspruch nehmen. Zum Umfang der Treuepflicht eines Gesellschafters.
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