Untersagung des Vollzugs von Kauf- und Pachtverträgen eines Landwirtschaftsbetriebs I Untersagung des Abschlusses von Kaufverträgen
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Sittenwidrigkeit
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.12.2022 – 6 U 154/19O
Sittenwidrigkeit eines Forderungskaufvertrags aufgrund eines kollusiven Handelns des Doppelgeschäftsführers
1. Wenn der Vertreter einer Vertragspartei kollusiv mit dem Vertragsgegner zum Nachteil des Vertretenen ein Geschäft abschließt, verstößt das Geschäft wegen einer sittenwidrigen Kollusion gegen die guten Sitten und ist gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Aus diesem Grund ist insbesondere auch ein Vertrag nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum einseitigen Vorteil einer der vertretenen Gesellschaften abzuschließen.
2. Das sittenwidrige Zusammenwirken erfasst dabei regelmäßig das gesamte Rechtsgeschäft, weil davon auszugehen ist, dass der benachteiligte Geschäftsherr bei Kenntnis des kollusiven Zusammenwirkens zwischen seinem Angestellten und dem bevorteilten Vertragspartner den Vertrag insgesamt nicht geschlossen und vollzogen hätte.
3. Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil hinter dem Rücken des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, verstoßen gegen die guten Sitten und sind wegen sittenwidriger Kollusion nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 02.02.2022 – 7 U 4371/13
Ein gegenseitiger Vertrag ist nichtig bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verdikt der Sittenwidrigkeit rechtfertigen, insbesondere eine verwerfliche Gesinnung der einen Seite oder die Ausbeutung der schwierigen Lage oder Unerfahrenheit der anderen Seite für das eigene unangemessene Gewinnstreben (BGH, Urteil vom 10.11.2016 – IX ZR 199/14, Rz. 17).
Ist das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung besonders grob, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen von verwerflicher Gesinnung; bei einem zwar nicht besonders groben, aber doch auffälligen Missverhältnis besteht diese Vermutung nicht, sondern der Geschädigte muss Umstände für das Vorliegen von verwerflicher Gesinnung dartun und gegebenenfalls beweisen (BGH, Urteil vom 24.1.2014 – V ZR 249/12, Rz. 5, 10).
Ausgangspunkt für das Verdikt der Sittenwidrigkeit ist also jedenfalls ein (grobes oder doch auffälliges) Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, welches derjenige darzulegen hat, der sich auf Sittenwidrigkeit beruft, hier also die Beklagtenseite.
Eintrag lesenThüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 25.08.2021 – 2 U 89/17
Es reicht für die Bejahung der Sittenwidrigkeit nicht aus, wenn die Veräußerung der Grundstücke und die mit ihr verbundene Umgestaltung der Beklagen von einer Landwirtschaft betreibenden Gesellschaft in eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft zur Umgehung der Verpflichtung aus der Gewinnabführungsabrede erfolgt ist.
Eintrag lesenOLG Jena, Urteil vom 14.07.2021 – 2 U 238/20
Stufenklage auf Auskunft über den Stand bestimmter für den ausgeschiedenen Kommanditisten einer GmbH & Co. KG geführten Gesellschafterkonten und Auszahlung des sich aus der Auskunft ergebenden Guthabens
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 06.07.2021 – 5 U 710/20
Schadensersatz, Berufung, Anleger, Kapitalanlage, Gerichtsstand, Arbeitnehmer, Abtretung, Prospekt, Anlageentscheidung, Bank, Fonds, Staatsanwaltschaft, Sittenwidrigkeit, Dienstleistungen, Zug um Zug, unerlaubte Handlung, juristische Person
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 16. Juli 2019 – II ZR 426/17
BGB § 138Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 138 Abs. 1 Die Veräußerung von betriesnotwendigem Vermögen durch eine GmbH, die aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrags verpflichtet ist, 20% ihres Jahresüberschusses abzuführen, an eine Gesellschaft mit im Wesentlichen […]
Eintrag lesenBrandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Januar 2016 – 3 U 138/09
§ 134 BGB, § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 266 StGB, § 8 S 2 ApoG Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Januar 2016 – V ZR 278/14
§ 138 BGB 1. Ein gegenseitiger Vertrag ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der […]
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2014 – 5 U 150/13
BGB §§ 823, 826; WpHG 1. Das Unterlassen der Aufklärung über wesentliche regelwidrige Auffälligkeiten einer Kapitalanlage stellt nicht schon dann einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB dar, wenn eine […]
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