§ 142 Abs. 2 AktG 1. Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers durch das Gericht nach § 142 Abs. 2 AktG erfordert ein tatsächliches Informationsbedürfnis seitens des Aktionärs. Fehlt dieses, ist damit auch das Rechtsschutzbedürfnis […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Sonderprüfung
LG München, Beschluss vom 09.06.2016 – 17 HKO 6754/15
§ 142 AktG, § 145 AktG, § 26 FamFG 1. In dem Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung nach § 142 AktG müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, die eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Vorstandes als wahrscheinlich und nicht […]
Eintrag lesenLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Februar 2016 – 3-16 O 2/15
§ 142 Abs 2 AktG, § 142 Abs 3 AktG, § 258 AktG, §§ 258ff AktG 1. Bei einem Antrag nach § 142 Abs. 2 AktG kann das Gericht nicht von dem vorgeschlagenen Sonderprüfer abweichen […]
Eintrag lesenLG Essen, Beschluss vom 31. Juli 2014 – 45 O 9/14
§ 46 Nr 6 GmbHG, § 47 Abs 4 GmbHG Bei der Abstimmung über die Einsetzung eines Sonderprüfers entsprechend § 47 Abs. 4 GmbHG unterliegen diejenigen Gesellschafter einem Stimmverbot, die von der Sonderprüfung betroffen sind […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 03.12.2012 – 8 U 20/12, I-8 U 20/12
HGB § 166, 169; AktG § 142; BGB §§ 305 ff., 310 1. Eine im Gesellschaftsvertrag, von § 169 Abs. 1 HGB abweichende gewinnunabhängige Ausschüttungen an die Kommanditisten ist ohne weiteres zulässig (§§ 161 Abs. […]
Eintrag lesenLG Frankenthal, Urteil vom 9. August 2012 – 2 HK O 23/12
Gesellschaftsrecht I Vertrag zwischen Sonderprüfer und GmbH als ein auf Werkleistung gerichteter Geschäftsbesorgungsvertrag I Wirksamkeit der Bestellung eines Gesellschafters als besonderen Vertreter gegenüber dem Sonderprüfer
1. Bei einem Vertrag zwischen einem Sonderprüfer und einer GmbH handelt es sich um einen auf Werkleistung gerichteten Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß §§ 675, 631 ff BGB.
2. Nach § 46 Nr. 6 GmbHG bestimmen die Gesellschafter über die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung, wobei die Gesellschafterversammlung das Recht hat, den oder die Geschäftsführer zu kontrollieren. Hierbei ist das Recht zur Bestellung von Sonderprüfern von besonderer Bedeutung.
3. Wird ein Gesellschafter mit unangefochtenem Beschluss der Gesellschafterversammlung zum besonderen Vertreter der Gesellschaft gegenüber dem Sonderprüfer bestellt, so ist dieser auch berechtigt einen Prüfungsvertrag zu schließen. Eine derartige Bestellung eines besonderen Vertreters gegenüber einem Sonderprüfer ist bei einer GmbH, besonders in Konfliktfällen, auch möglich und zulässig.
4. Im Verhältnis zum Sonderprüfer ist die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung zur Bestellung eines derartigen Vertreters unbeachtlich, da selbst bei nichtigen Organbestellungsbeschlüssen die fehlerhafte Organstellung als wirksam anerkannt wird, solange die Fehlerhaftigkeit nicht geltend gemacht ist.
5. Für den Fall einer nach Kündigung eines Gesellschafters beschlossenen Einziehung seines Geschäftsanteils gegen Entschädigung gilt, dass seine Gesellschafterrechte bis zur Leistung des Einziehungsentgeltes fortbestehen und auch nicht zum Ruhen kommen (Vergleiche: OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 1996, 5 U 111/95; NJW-RR 1997, 612).
6. Verstöße eines Sonderprüfers gegen die in § 323 HGB für den Abschlussprüfer geregelten Pflichten, welche gemäß § 144 AktG auch Geltung für den Sonderprüfer haben, können, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sind, allenfalls eine Schadensersatzverpflichtung gegenüber der Gesellschaft begründen, nicht aber der Abwehr der Vergütungsforderung des Sonderprüfers dienen.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Juli 2012 – I-6 U 69/11
§ 122 Abs 1 S 1 AktG, § 142 Abs 1 AktG, § 142 Abs 2 AktG, § 243 Abs 1 AktG, § 246 Abs 1 AktG, Nr 5.5.3 S 1 DCGK 1. Unterbliebene Berücksichtigung […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2012 – I-6 U 69/11
AktG §§ 121 ff., 142, 241 ff. 1. Eine gerichtlich in einem Verfahren nach § 142 Abs. 2 AktG auf Antrag einer Aktionärsminderheit angeordnete Sonderprüfung und eine von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit Mehrheit freiwillig beschlossene […]
Eintrag lesenLG Frankfurt, Urteil vom 12. März 2013 – 3-05 O 114/12
§ 122 Abs 1 AktG, § 130 Abs 1 AktG, § 130 Abs 2 Nr 1 AktG, § 142 Abs 1 AktG Tenor Die Klage der Klägerin zu 2) wird abgewiesen. Auf die Klage der […]
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 05.01.2012 – 2 W 95/11
AktG § 142 1. Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern nach § 142 Abs. 2 AktG zielt darauf ab, die tatsächlichen Grundlagen für mögliche rechtliche Konsequenzen – insbesondere: Ersatzansprüche der Gesellschaft – aufzuklären. Das Verfahren dient hingegen […]
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