AktG §§ 142, 147 1. § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind. […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Sonderprüfung
LG München I, Urteil vom 30. Dezember 2010 – 5 HK O 21707/09
§ 142 Abs 1 S 2 AktG, § 142 Abs 3 AktG, § 243 Abs 2 AktG, § 258 Abs 1 S 1 Nr 1 AktG 1. Unterlässt ein Aktionär vor dem Beginn der Hauptversammlung […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2010 – 11 U 185/09
AktG §§ 131, 142 I, 244 1. Bereits der Umstand, dass der Sitzungsleiter einer Hauptversammlung es einem Aktionär verwehrt, vor der Abstimmung über einen Vorschlag der Verwaltung einen mündlichen Gegenantrag zu präsentieren, und ihn stattdessen darauf […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 10.11.2010 – 7 U 164/09
AktG §§ 124, 142, 243 War die Beschlussfassung „Der Beschluss der Hauptversammlung vom 31.08.2007 auf Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG wird aufgehoben“ nicht Gegenstand der den Aktionären mit der Ladung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Tagesordnung, […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 01.09.2010 – I-8 U 118/09, 8 U 118/09
AktG § 142 1. Das in § 142 Abs. 1 Satz 2 AktG verankerte Stimmverbot für Organmitglieder bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Bestellung eines Sonderprüfers greift auch dann ein, wenn das Organmitglied für die […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 30.08.2010 – 31 Wx 24/10, 31 Wx 024/10
AktG § 142 Dem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern kann nur stattgegeben werden, wenn das Gericht nach Anhörung der Gesellschaft und des Aufsichtsrats zu der Überzeugung gelangt, dass hinreichende Tatsachen vorliegen, die Unredlichkeiten oder grobe […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 15.06.2010 – 8 W 391/08
AktG §§ 142, 315 1. Lehnt die Hauptversammlung einen Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern zur Prüfung eines Vorgangs bei der Geschäftsführung ab, so hat das Gericht gemäß § 142 Abs. 2 AktG auf Antrag einer qualifizierten Minderheit […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 11.05.2010 – 31 Wx 14/10, 31 Wx 014/10
AktG § 142 Ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern wird unzulässig, wenn der Antragsteller seine Aktionärsstellung verliert. Das gilt auch dann, wenn infolge eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre seine Anteile auf den Hauptaktionär übergehen.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 25.03.2010 – 31 Wx 144/09
AktG § 142 1. Einem Antrag auf Bestellung von Sonderprüfern kann nur stattgegeben werden, wenn das Gericht nach Anhörung der Gesellschaft und des Aufsichtsrats zu der Überzeugung gelangt, dass hinreichende Tatsachen vorliegen, die den Verdacht […]
Eintrag lesenOLG Köln, Beschluss vom 22.02.2010 – 18 W 1/10, I-18 W 1/10
AktG §§ 93, 142 1. Die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 2 AktG verlangt zusätzlich zu der Voraussetzung, dass Vorgänge bei der Gründung der Gesellschaft oder bei der Geschäftsführung (möglicherweise) zu einem […]
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