§ 708 BGB, § 522 Abs 2 Nr 4 ZPO 1. Es kann einen Verstoß gegen die Pflichten eines Geschäftsführers darstellen, dass er es versäumt hat, hinsichtlich der Enwicklung und Produktion eines Erfrischungsgetränks wenigstens die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
BGH, Urteil vom 24. September 2013 – II ZR 391/12
BGB § 708 Die Vorschrift des § 708 BGB schränkt die Haftung der Gesellschafter für vertragswidriges Verhalten ein, indem sie an die Stelle der nach § 276 Abs. 2 BGB maßgebenden verkehrserforderlichen Sorgfalt den Maßstab […]
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