Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem in einer GmbH angestellten Gesellschafter des Unternehmens
Ist ein Gesellschafter einer GmbH ohne Mehrheitsbeteiligung nicht zum Geschäftsführer bestellt, sondern angestellt tätig, erhält er eine feste jährliche Vergütung, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub und ist er in die betriebliche Organisation eingebunden, so ist er nicht selbständig tätig, sondern i. S. von § 7 Abs. 1 SGB 4 abhängig beschäftigt.
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